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Ab wann Private Krankenversicherung

Die Möglichkeit für ein in die PKV wechseln und die Private Absicherung besteht für alle Personen, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Ab wann privat versichern richtet sich auch nach dem Einkommen. Die Versicherungspflicht beruht auf Beruf/Lebenssituation und Einkommen. Die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt 2024 bei 69.300 Euro.

Private Krankenversicherung ab wann: Wichtige Fakten

  • 8,75 Millionen Privatversicherte im Jahr 2018
  • Große Tarifvielfalt
  • Beitragserstattung in vielen Tarifen
  • kurze Wartezeiten bei Leistungserbringern
  • Ab wann privat versichert entscheidet sich auch nach Gesundheitszustand
  • Mindesteinkommen (JAEG; Stand 2024) von 69.300 Euro für Arbeitnehmer
  • Selbständige & Freiberufler versicherungsfrei
  • Beamte nutzen besondere Beihilfetarife

Wer die Voraussetzungen für eine Private Krankenversicherung erfüllt, kann sich vor einem Wechsel über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Versicherer durch den PKV Vergleich informieren.

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Ab wann Private Krankenversicherung: Voraussetzungen im Blick

Wer sich fragt, ab wann die Private Krankenversicherung eine Option darstellt, sollte sich zuerst mit den Voraussetzungen befassen. Generell kann jede Person in eine PKV wechseln, für die nach § 6 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) Versicherungsfreiheit besteht. Für Angestellte ist beispielsweise das jährliche Einkommen entscheidend, es ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 Euro zu überschreiten (Stand: 2024).

Diese Grenze muss ein Jahr lang überschritten worden sein. Dabei zählen zum Bruttogehalt auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Bonuszahlungen und das 13. Monatsgehalt.

Zur Berechnung des Bruttojahresgehalts werden dabei die folgenden Einkünfte herangezogen:

  • Laufendes Arbeitsentgelt
  • Regelmäßige Sonderzahlungen
  • Überstunden (pauschal)
  • Sachbezüge
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung
Wichtig: Das Entfallen der Versicherungspflicht wird nach § 6 Abs. 4 SGB V nur wirksam, wenn die JAEG auch im darauffolgenden Jahr überschritten wird.

Andere Berufsgruppen wie Selbständige, Beamte, Ärzte und Zahnärzte oder auch Studenten können sich ohne Rücksicht auf das Einkommen der PKV anschließen. Wenn der Interessent sich dabei fragt, ab wann die PKV möglich ist, lautet die Antwort, wenn die weiteren Faktoren der PKV erfüllt sind.

Private Krankenversicherung ab wann: Ein Überblick

  1. Ab wann PKV: Die Versicherungspflichtgrenze
    • Angestellte müssen über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegen
    • Diese muss mindestens ein Jahr überschritten worden sein
  2. Bruttojahresentgelt Berechnung
    • Monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen
    • Wiederkehrende Einmalzahlungen
    • Sachbezüge
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Pauschale Überstundenvergütung
    • Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Zweitbeschäftigungen
  3. PKV: Ab wann vom Beruf abhängig
    • Die Lebenssituation/berufliche Situation und familiäre Situation kann bei Versichern zu unterschiedlichen Ergebnissen führen
    • Beamte und Studenten profitieren von guten Tarifen
  4. Gesundheitsprüfung
    • Weitere Aufnahmebedingung zur Risikoprüfung
    • Vorerkrankungen können zu höheren Beiträgen oder zur Ablehnung führen
    • Kontrahierungszwang für Basistarif nach § 193 VVG
  5. Formale Bedingungen
    • Gewünschte PKV finden
    • Durchführung der Gesundheitsprüfung
    • Kündigung gesetzliche Versicherung (GKV)
    • Aufnahme in die PKV

Wer die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine PKV erfüllt, kann durch den PKV Vergleich feststellen, welche die beste Private Krankenversicherung ist. Auf diese Weise lässt sich der optimale Tarif mit den passenden Leistungen finden.

2. Sonderfälle (Beamte, Selbständige & Ärzte)

Wenn ein Versicherter in die PKV wechseln möchte, müssen die verschiedenen Berufsgruppen beachtet werden. Hierbei gelten teils unterschiedliche Bedingungen für die Frage, ab wann Private Krankenversicherungen möglich sind.

Ab wann lohnt sich eine Private Krankenversicherung hängt auch vom Familienstand ab. Generell ist wichtig zu wissen, dass es bei einer Privaten Versicherung keine Familienversicherung gibt, so dass auch Kinder privat versichert werden müssen. Um die beste PKV zu finden, kann den Vergleich zum Thema Private Krankenversicherung Kinder oder Private Krankenversicherung Baby zu Rate ziehen.

Beamte

Beamte/Beihilfeberechtigte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei. Wechseln in die PKV ist möglich, die Versicherer bieten für diesen Personenkreis besondere Beihilfetarife an. Bei vorab bestehender Mitgliedschaft in einer GKV ist binnen zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt zu erklären.

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Landwirte kommen nicht ganz so leicht in die PKV

Selbständige & Freiberufler

Unterliegen nach § 5 Abs. 5 SGB V bei hauptberuflicher Selbständigkeit keiner Versicherungspflicht. Bei vor Aufnahme der Selbständigkeit bestehender Pflichtmitgliedschaft in der GKV endet diese, es tritt die freiwillige Mitgliedschaft ein. Der Selbständige muss den Austritt aus der GKV – sollte er dies wollen – selbst erklären.

Wichtig: Für Selbständige & Freiberufler gelten einige Ausnahmen. Diese betreffen im Wesentlichen Landwirte sowie Künstler. Letztere unterliegen beispielsweise einer Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse. Die Befreiung kann allerdings beantragt werden – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Bei den Landwirten muss unter anderem ein hohes außerlandwirtschaftliches Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen nachgewiesen werden. Dann kann auch die gesetzliche Krankenversicherung oder eine der privaten Krankenkassen gewählt werden.

Ärzte

Sofern ein Arzt oder Zahnarzt selbständig tätig ist, unterliegt er keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und kann in die PKW wechseln. Wo deren Vorteile genau liegen, lässt sich mit dem Vergleich zur Private Krankenversicherung Ärzte herausfinden. Diese Aussage gilt nicht für in Kliniken oder Praxen angestellte Mediziner. Aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gelten für diesen Personenkreis die Regelungen für Angestellte/Arbeitnehmer.

3. Warum sich die PKV für jede Berufsgruppe lohnen kann

Ab wann lohnt sich eine Private Krankenversicherung? Die Antwort richtet sich auch nach den beruflichen Rahmenbedingungen. In Deutschland gilt in Bezug auf die Krankenversicherung bei einer Krankenkasse ein gesetzlich klar definierter Rahmen. Wer sich wann über die PKV absichern kann, entscheidet sich im Wesentlichen über die Frage der Versicherungsfreiheit. Von Bedeutung ist hier oft der Beruf. Der Vorteil: Einige Berufsgruppen können den Wechsel recht leicht vollziehen. Und profitieren so von einigen besonderen Vorteilen – etwa im Rahmen der Beihilfe oder im Zusammenhang mit der PKV für Studenten. In jedem Fall gilt, dass sich Private Krankentarife auszahlen können – egal für welche Berufsgruppe. Wichtig ist ein fundierter und individuell zugeschnittener Vergleich. Und dafür müssen die Informationen für den Tarifrechner zu 100 Prozent korrekt sein.

Fazit: Hürden der privaten Versicherung geringer als gedacht

Ab wann kann man sich privat versichern? Von welchem Zeitpunkt an man sich privat versichern kann, hängt nur bedingt vom Alter ab – sondern eher vom Beruf oder dem Jahreseinkommen und dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung. Verbraucher können sich – unter Erfüllung der Voraussetzungen – für eine Private Krankenversicherung anmelden, sollten dabei aber die Vor- und Nachteile im Blick behalten. Am Ende sind die Hürden oft niedriger als oft angenommen wird. Lohnt sich eine Private Krankenversicherung, führt der nächste Schritt zum Vergleich – um die optimale Absicherung auf die persönlichen Bedürfnisse zuzuschneiden. Erst danach ist ein Wechsel zur privaten Versicherung ins Auge zu fassen.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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