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Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen: Geht das?

Wer sich rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung informiert, liest eines regelmäßig: Bei einer Vorerkrankung reagieren die Versicherer sehr reserviert. Richtig ist, dass Vorerkrankungen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren können. Völlig unmöglich wird dieser Schutz aber trotz Vorerkrankungen nicht. Es kommt letztlich auch auf die Einzelfallentscheidung an.

Jeder vierte Berufstätige wird von Einschränkungen in der Ausübung seines Berufs getroffen. Dies zeigen zumindest Statistiken, auf welche sich der GDV beruft. Hierbei handelt es sich um einen „Taschenspieler-Trick“. Einfach, weil sich hieraus kein Hinweis zum individuellen Risiko ablesen lässt. Ein Facharbeiter am Band geht unbeschadet in Rente, während ein Verwaltungsangestelter früh mit dem Rücken Probleme hat. Verbraucherexperten empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch mit Vorerkrankungen gilt dieser Grundsatz.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen – Wichtige Fakten im Überblick:

  • Berufsunfähigkeit ist ein reales Risiko
  • Nicht jede Erkrankung schließt Vertag aus
  • Versicherer führen eine Gesundheitsprüfung durch
  • Falsche Angaben riskieren den Versicherungsschutz
  • Vorerkrankungen können Zuschläge und Leistungsausschlüsse nach sich ziehen
Wichtig: Ein passender Vergleich kann nur dann erstellt werden, wenn die Eingaben noch einmal auf mögliche Fehler geprüft und Daten richtig eingetragen werden.

1. Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum spielen Vorerkrankungen eine Rolle?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Wer sich als Angestellter oder Selbständiger für die BU-Versicherung interessiert, will sich und die Familie schützen. Hintergrund: In Deutschland ist der Schutz bei Erwerbsunfähigkeit in den zurückliegenden Jahren deutlich geschrumpft. Inzwischen ist es schwer, eine volle Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schafft an dieser Stelle eine gewisse Sicherheit. Aber: Versicherer schauen sich für die Aufnahme in der BU-Versicherung die Antragsteller sehr genau an. Einige Aspekte spielen in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle:

  1. der ausgeübte Beruf
  2. gefährliche Hobbys
  3. Vorerkrankungen

Alle drei beeinflussen die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Leistungsfall kommt. In der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es nicht nur um ein paar hundert oder tausend Euro – wie in einigen Sachschadensversicherungen. Eine BU-Versicherung deckt Rentenzahlungen. Diese werden manchmal über Jahre geleistet. Klar, dass die Versicherung in diesem Punkt eine detaillierte Abschätzung des Risikos vornimmt. Hier kommen die Vorerkrankungen ins Spiel. Es handelt sich um Krankheiten, welche den Eintritt der Leistungspflicht beeinflussen.

Was sind Vorerkrankungen?

Sehr eng ausgelegt, kann eine Vorerkrankung schon der Schnupfen sein, den man letztes Jahr hatte. Niemand weiß, ob sich daraus nicht noch ein bedrohlicher Zustand entwickelt. In der Praxis lässt sich der Begriff so definieren, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die vor dem Antragszeitpunkt eingesetzt hat und sich immer noch – in für die Versicherung relevante Weise – auf die Gesundheit auswirkt.

Ein Beispiel ist Diabetes. Aber auch viele Stoffwechselerkrankungen oder Beschwerden mit den Atemwegen sind eine Vorerkrankung. Bei vielen der Diagnosen handelt es sich um chronische Erkrankungen. Unter anderem fallen in diese Gruppe:

  1. Schilddrüsenüberfunktion
  2. Arthritis
  3. Depressive Störungen
  4. Bandscheibenvorfälle
  5. Bluthochdruck.

Selbst Asthma oder eine Allergie zählt zu den Vorerkrankungen, welche die BU-Versicherung interessieren. Warum sind solche Diagnosen wichtig?

Das Risiko einer bis dahin gesunden Person, welche nur die üblichen saisonalen Beschwerden wie einen Schnupfen oder vielleicht auch mal einen verspannten Rücken hat, verändert sich mit den Vorerkrankungen signifikant. Für einige – wie Muskel- oder Skelett-Erkrankungen – ist mit einem Fortschreiten zu rechnen. Andere, wie COPD, verbessern sich auch unter der Behandlung individuell sehr unterschiedlich. Sprich: Durch die Erkrankung ist das Risiko für den Eintritt vom Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung erhöht.

2. Gesundheitsfragen: So findet die BU-Versicherung Vorerkrankungen heraus

Dass Vorerkrankungen für die Bewertung vom Versicherungsnehmer eine Rolle spielen, dürfte jetzt jedem Antragsteller klar sein. Wie finden die einzelnen Versicherungen das Vorliegen der Erkrankungen heraus? Hier greifen mehrere Aspekte ineinander. Grundsätzlich gilt immer noch die ärztliche Schweigepflicht. Die Versicherung kann also nicht einfach beim Hausarzt anrufen und die Infos zum Versicherten verlangen. Wie findet die Berufsunfähigkeitsversicherung dann mehr über den Gesundheitszustand der Antragsteller heraus?

  1. Gesundheitsfragen: In den Online-Antrag oder beim Antrag über einen Versicherungsberater sind sogenannte Gesundheitsfragen eingebunden. Diese sind von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich formuliert – zielen aber auf ein sehr ähnliches Ergebnis ab. Der Versicherer verschafft sich damit ein Bild zu früheren Erkrankungen.
  2. Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert sich über den Antrag in aller Regel auch eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Damit kann – wenn der Verdacht auf unrichtige Angaben entsteht oder es zu einem Leistungsfall kommt – der Berufsunfähigkeitsversicherer bei behandelnden Ärzten Informationen einholen.
Die Formulierungen der Gesundheitsfragen fallen bei der Antragstellung sehr unterschiedlich aus. Grundsätzlich sind geschlossene Fragen immer zu bevorzugen. Diese sind so gestellt, dass nur eine präzise Antwort möglich ist. Sehr offene Formulierungen führen mitunter zu Missverständnissen und sorgen so für Probleme.

Was fragt der BU-Versicherer mit den Gesundheitsfragen ab?

Die BU-Versicherer wollen über die Gesundheitsprüfung in der Regel nicht jeden Schnupfen wissen. Klar passiert es jedem Antragsteller, dass er krank wird. In den Gesundheitsfragen geht es um die Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Gefragt werden kann beispielsweise folgendermaßen:

Waren Sie in den letzten fünf Jahren oder sind Sie aktuell in stationärer Behandlung oder wurde eine Reha- bzw. Kurmaßnahme verordnet?

Wer privat eine Wellness-Kur in einem Spa Hotel bucht, muss diese natürlich nicht angeben. Die Versicherer interessiert in diesem Zusammenhang vor allem eine medizinisch verordnete Maßnahme.

Eine andere Formulierung in den Anträgen der Berufsunfähigkeitsversicherungen kann darauf abzielen, ob in den letzten 10 Jahren wegen einer psychischen bzw. psychosomatischen Erkrankung stationär oder ambulant vorgenommen wurde. Die Anträge zur BU-Versicherung werden aufgrund der vielen Gesundheitsfragen mitunter sehr umfangreich.

Für das Ausfüllen der Fragen empfiehlt sich trotzdem ausreichend Zeit einzuplanen. Wer sich nicht sicher ist, welche Erkrankungen in den letzten 10 Jahren behandelt wurden, kann sich beim Arzt eine Kopie der Patientenakte aushändigen lassen. Menschen, die bei den Gesundheitsfragen Fehler machen, riskieren ihren BU-Schutz auch noch nach Jahren.

3. Müssen Vorerkrankungen immer angegeben werden?

Angesichts der Auswirkungen, die Vorerkrankungen haben, liegt eines nahe: Einen Teil einfach unter den Tisch fallen zu lassen. In der Praxis ist davon – selbst bei vermeintlich unbedeutenden Diagnosen wie Migräne oder Allergien – immer abzuraten. Fallen Fehler auf, etwa beim Antrag auf eine BU-Rente, drohen Betroffenen schwere Konsequenzen. Hintergrund: Die korrekte Beantwortung der Fragen ist eine vorvertragliche Pflicht nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Wer BU-Versicherungsanträge falsch ausfüllt, muss bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz mit einer heftigen Reaktion des Versicherers rechnen. Was kann passieren?

  1. Rücktritt von der BU-Versicherung: Sofern es sich bei der Verletzung der Anzeigepflicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung auch leistungsfrei.
  2. Kündigung: Sofern es sich weder um eine vorsätzliche Falschangabe handelt noch um grobe Fahrlässigkeit, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zur Kündigung mit einer Frist von einem Monat berechtigt.
  3. Änderungen der Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Versicherer kann, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der tatsächlichen Rahmenbedingungen, den Vertrag zu anderen Konditionen fortführen. Diese neuen Bedingungen gelten rückwirkend ab Abschluss des Vertrags.
Verbraucher müssen – wenn sie von einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Vorerkrankungen gefragt werden – diese auch angeben. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Krankheiten, nach denen nicht gefragt wird, bei der Antragstellung auch nicht anzugeben sind.

4. BU-Versicherung: Viele Vorerkrankungen oft kein Problem

Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bei den Vorerkrankungen so genau hinschaut, sorgt regelmäßig für Verwirrung. Sicher bekommen nur Antragsteller einen Vertrag, die fit und gesund sind. In der Praxis ist es allerdings so: Nur ein Bruchteil der Anträge auf die BU-Tarife wird von den einzelnen Versicherungen wirklich abgelehnt. Versicherungsnehmer erhalten mit Vorerkrankungen die Möglichkeit, den Vertrag unter gewissen Auflagen abzuschließen. Was heißt dies konkret?

Risikozuschlag und Leistungsausschlüsse

Sollte der gewünschte Versicherungsschutz nicht zustandekommen, unterbreiten die Berufsunfähigkeitsversicherungen Antragsteller nicht selten ein alternatives Angebot. Für die Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag vereinbart werden. Dessen Höhe variiert und spiegelt allgemein das vermutete Leistungsrisiko wider. Liegen bei einem Antragsteller mehrere leichte Erkrankungen vor, wird sich der Zuschlag summieren.

Dieser Aufschlag macht den gewünschten Versicherungsschutz möglich – wenn auch zu einem deutlich höheren Beitrag. Kleiner Tipp: Der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann sich auch steuerlich lohnen. Über den Sonderausgabenabzug ist dessen Ansatz in der Steuererklärung möglich.

Die zweite Alternative wären Leistungsausschlüsse. Hierbei vereinbaren der Versicherungsnehmer und die Berufsunfähigkeitsversicherung, dass für die betreffenden Grunderkrankungen – sofern sich daraus tatsächlich die Berufsunfähigkeit ergibt – keine BU-Rente in Anspruch genommen werden kann. Beide – der Zuschlag und Ausschlüsse bei den Leistungen – dürfen aber nicht übereilt abgeschlossen werden.

Die Versicherungen gehen mit den einzelnen Vorerkrankungen unterschiedlich um. Über die anonyme Risikovoranfrage kann sich jeder Versicherungsnehmer informieren, ob die Annahme vom Vertrag bei einer anderen Berufsunfähigkeitsversicherung eher auf offene Ohren stößt.

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5. Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung automatisch schlechter?

Was, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nur unter Auflagen zustande kommt? Viele Versicherungsnehmer sind an diesem Punkt enttäuscht. Ein Risikozuschlag ist dabei noch eher zu verkraften. Er macht die Berufsunfähigkeitsversicherung teuer, aber bietet immer noch den gewünschten Schutz. Leistungsausschlüsse lassen Lücken entstehen. Aber: Es ist nicht gesagt, dass die Vorerkrankungen wirklich zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Unfälle am Arbeitsplatz, Wegeunfälle oder ein Sturz beim Radfahren – es gibt viele Momente, in denen Unachtsamkeit tragisch endet. Mit der Vorerkrankung muss dies gar nicht zu tun haben. Bevor nach schlechteren Alternativen zu den BU-Tarifen gesucht wird, braucht es das richtige Mindset. Selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einschränkungen durch die Vorerkrankung ist immer noch besser als überhaupt kein Schutz.

6. Alternativen, wenn es in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht klappt

Viele Verbraucherschützer und Versicherungsexperten sehen die Berufsunfähigkeitsversicherung als das „Benchmark“, wenn es um Vorsorge und Absicherung gegen Erwerbs-/Berufsunfähigkeit gilt. Wie verhalten sich Menschen, die keinen Schutz abschließen können? Es gibt ein paar Alternativen. Alle verbindet, dass sie einzelne Ausschnitte der Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken – aber eben nie so weit reichen.

  1. Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Schützt, wenn keine Erwerbsfähigkeit mehr möglich ist. Zahlt wie die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rente. Die Hürden zur Auszahlung der Leistungen sind hier höher.
  2. Dread-Disease-Versicherung: Zahlt nur die versicherte Leistung, wenn schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall auftreten.
  3. Multi-Risk-Versicherung: Sichert vor allem Situationen ab, in denen es zu schweren Behinderungen und den Verlust einiger Grundfähigkeiten kommt.
  4. Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung: Greift mit der versicherten Leistung ein, wenn gewisse Fähigkeiten wie das Gehen oder Tragen verlorengehen. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann in eher handwerklich geprägten Berufen und Branchen eine Alternative sein.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Grundsätzlich ist es unseriös, hier einfach mit einem „Ja“ oder „Nein“ zu antworten. Prinzipiell entscheidet die jeweilige Versicherung, was sie in der Gesundheitsprüfung im Detail abfragt. Einige Versicherungen haben durchaus für den BU-Schutz Interesse an Allergien, diese werden für den Abschluss geprüft. Andere Versicherer haben ihren Fokus für den Versicherungsschutz bei anderen Krankheiten. Pauschal sollte man sich als Antragsteller nie auf Tipps verlassen. Welche Krankheit eine Rolle spielt, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung.

Nein, auch wenn es manchmal anders wirkt. Die Unfallversicherung (hier geht es um die privaten Tarife) deckt nur einen Ausschnitt dessen, was in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielt. Viele Aspekte, wie Erkrankungen oder Leiden der Psyche, werden in den Unfallversicherungen komplett ausgeblendet. Wo der Abschluss zu überlegen ist, sind Kinder. Für diese kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht abgeschlossen werden. Dafür sind sie gegenüber Unfallrisiken höher gefährdet.

Es gibt einige Krankheiten, die in einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit Ausschlüssen und dem Risikozuschlag nicht versicherbar sind. Dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen stehen unter anderem HIV, Multiple Sklerose und Rheuma entgegen.

Aber auch eine aktuelle Behandlung kann den Abschluss unmöglich machen. So wird es durch die Versicherer zu einer Ablehnung kommen, wenn eine Chemotherapie wegen einer Krebsdiagnose durchgeführt wird. Hier ist den Anbietern das Risiko zu groß, es wird leider kein Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt.

Natürlich hat niemand eine Glaskugel zu Hause. Es besteht durchaus das Risiko, nach der Annahme des Versicherers berufsunfähig zu werden. Ob in diesem Zusammenhang der Versicherungsschutz bereits greift, entscheidet sich in jedem Fall über die Versicherungsbedingungen. In den Verträgen zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit steckt oft eine Karenzzeit.

Damit wird verhindert, dass eine Krankheit kurz nach Annahme des Vertrags bereits zu Leistungen führt. Wie umfassend diese „Sperrfrist“ ausfällt, hängt von der Versicherung ab. In der Regel liegt die Karenzzeit bei sechs Monaten bis zwei Jahren nach dem Abschluss. Innerhalb dieser Frist wird keine Leistung erbracht.

Hier ist der Zeitpunkt entscheidend. Wenn im Vertrag keine Vorerkrankungen stehen, zwischen Antrag und Annahme plötzlich eine Diagnose hinzukommt, muss keine Anzeigepflicht greifen. Wichtig sind zwei Punkte: Was steht in den AVB des Versicherers und wird nach neu hinzugekommenen Erkrankungen gefragt. Will der Versicherer davon nichts wissen, muss die Erkrankung allgemein nicht angegeben werden. Hat der Versicherungsnehmer bereits den Versicherungsschein erhalten, hat die Erkrankung keinen Einfluss mehr auf den Versicherungsschutz.

Fazit: Trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Plötzlich wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten können – eine Horrorvorstellung. Leider haben viele Erwerbstätige Angst, sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bemühen. Der Grund sind Vorerkrankungen. Allergien, Bluthochdruck oder Diabetes – hier gibt es doch sicher keinen Versicherungsschutz. Die Praxis sieht anders aus. Viele Versicherer nehmen auch Anträge auf, die gesundheitlich vorbelastet sind. Es gibt ab einem gewissen Altern kaum Menschen, die nicht schon einmal schwerer krank waren. Unmöglich ist der Aufbau eines soliden BU-Schutzes nicht. Antragstellern muss aber klar sein, dass es einen Risikozuschlag und Leistungsausschluss geben kann.
Dennis Schubert

Dennis Schubert beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Thema der privaten Krankenversicherungen und der Berufsunfähigkeit. Da er selbst durch eine PKV versichert ist, weiß er worauf es ankommt und versucht stets die besten Informationen bereit zu stellen.

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