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Arbeitslosigkeit

Als Arbeitslos wird das Fehlen einer Beschäftigung gegen Entgelt verstanden. Im Falle der Arbeitslosigkeit und einer Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit werden die Krankenversicherungsbeiträge übernommen – auch bei privat Versicherten. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit allerdings nur Beiträge, die auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anfallen würden. Den Rest müsste der Versicherte selbst zahlen.