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Was kostet Augen lasern (LASIK / LASEK) und zahlt die Krankenkasse?

Verschwommenes Sehen, sobald ein Gegenstand 10 Meter entfernt ist, Doppelbilder und Probleme beim Lesen – in Deutschland betrifft Fehlsichtigkeit viele Menschen. Typischerweise wird für die Korrektur zur Brille oder Kontaktlinsen gegriffen. Lange waren diese auch die einzige Möglichkeit, wieder klar zu sehen. Inzwischen bietet die Medizin mit Laserbehandlungen eine Alternative, um am Ende wieder ohne „Nasenfahrrad“ unterwegs zu sein. Bezahlt die private Krankenversicherung solche Behandlungen?

Unscharfes Sehen und Doppelbilder stören und können im schlimmsten Fall sogar zum Unfallrisiko werden. Fehlsichtigkeit ist in Deutschland ein verbreitetes Phänomen. Bei den 25- bis 29-Jährigen leidet heute schon fast die Hälfte unter einer leichten Myopie (von unter 0,75 Dioptrien). Der Anteil von Weitsichtigkeit liegt in der Gruppe zwischen 44 bis 81 Jahren immerhin noch bei einem Viertel. Lohnen sich Vergleich und Abschluss einer PKV, um sich die Augen lasern zu lassen?

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Wie viel kostet es sich seine Augen lasern zu lassen?

Zuzahlungen für Sehhilfen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung leider nicht mehr so einfach zu bekommen. Allgemein gibt es eine Erstattung nur für Patienten unter 18 Jahren oder beim Vorliegen schwerwiegender Beeinträchtigungen – wie sechs Dioptrien bei Kurzsichtigkeit. Selbst dann muss der Patient sein Brillengestell selbst zahlen. Zuschüsse sind lediglich auf Brillengläser drin. Diese Erstattungen richten sich laut GKV Spitzenverband nach einem Festbetragsgruppensystem, das beispielsweis Einstärkengläser mit einem Festbetrag von 16,23 Euro (nach GKV Spitzenverband Bekanntmachung vom 21. Juni 2021) richtet.

Für entspiegelte Gläser und das Brillengestell müssen Kassenpatienten in der Praxis leider schnell mit einigen hundert Euro rechnen. Durchaus ein Grund, über private Brillenversicherungen nachzudenken. Das Augen lasern wird noch einmal deutlich teurer – auch, wenn die Behandlungen in spezialisierten Kliniken heute ambulant durchgeführt werden.

Wie teuer die Behandlung am Ende wird, hängt sehr stark von individuellen Rahmenbedingungen ab. Fehlsichtigkeit hat unterschiedliche Ursachen. Entsprechend der Diagnose und des individuellen Krankheitsbildes kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz. Hieraus ergeben sich natürlich sehr unterschiedliche Kosten.

Die Augen lasern Kosten werden im Regelfall nicht für die komplette Behandlung, sondern von Behandlern häufig pro Auge angegeben. Wichtig ist darauf zu achten, ob je nach Fehlsichtigkeit bzw. Schwere der Erkrankungen eine Staffelung der Kosten stattfindet.

Abgerechnet werden die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte – wenn die Behandlungen abgeschlossen sind. Gerade durch Voruntersuchungen und eine angeschlossene Nachsorge können die Behandlungskosten am Schluss noch etwas höher ausfallen. Selbstzahler sollten bei den LASIK Kosten einen kleinen Puffer einbauen. Oder sich vergewissern, dass die Behandlungskosten beim Augen lasern alle Vor- und Nachsorgekosten umfassen.

Wichtig: Selbst, wenn Augenkliniken sich bei den Vor- und Nachsorgekosten schon festgelegt haben – Behandlungskosten für eventuell auftretende Komplikationen sind damit natürlich nicht gedeckt. Patienten müssen sich zu den Nebenwirkungen dieser Behandlung immer informieren.

Behandlung Kosten (geschätzt, pro Auge)
LASIK 900 Euro bis 1.300 Euro
Femto-LASIK 1.300 Euro bis 1.500 Euro
ReLEX Smile 2.250 Euro bis 2.600 Euro
Epi-LASIK 1.700 Euro bis 2.500 Euro
LASEK 1.000 Euro bis 1.500 Euro
Trans-PRK 1.100 Euro bis 1.300 Euro

Angesichts solcher Kosten werden sich auch privat versicherte Selbständige, Freiberufler und Beamte mit Beihilfe fragen, wie die PKV zu der Augenbehandlung nach den Laserverfahren steht. Auch Lasertherapien im Rahmen einer Grauer Star Operation könnten von Interesse sein.

2. Welche Arten von Augenkrankheiten lassen sich lasern?

Laserbehandlungen am Auge sind – auch, wenn sie ambulant durchgeführt werden – eine Operation und damit Eingriffe am Körper. Wer sich als Betroffener mit einer Fehlsichtigkeit dafür entscheidet, muss wissen, welche Fehlsichtigkeit damit zu behandeln ist. Erwogen werden kann die Laserbehandlung bei:

Diese Erkrankungen sind allerdings auch nicht pauschal behandelbar, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich kontraindiziert ist das Augen lasern bei Schwangerschaft. Werdende Mütter werden die Behandlung also verschieben müssen.

Beispiel Voraussetzungen für eine LASIK Behandlung

  1. Kurzsichtigkeit: -0,25 bis -6,0 Dioptrien
  2. Weitsichtigkeit: +0,25 bis +3,0 Dioptrien
  3. Hornhautverkrümmung: bis 3,5 Dioptrien
  4. Hornhautdicke von mindestens 500 µm und eine Pupillenweite von nicht mehr als 7 mm (bei Dunkelheit)
Begleiterkrankungen wie eine Neurodermitis im Gesichtsbereich oder rheumatische Grunderkrankung können ebenfalls eine Behandlung mit den verschiedenen Laserverfahren ausschließen. Aus diesem Grund geht jedem Augen lasern eine sehr intensive Beratung voraus.

Ausgeschlossen ist eine Behandlung unter anderem beim Vorliegen eines Keratokonus – also der Vorwölbung der Hornhaut – sowie anderen degenerativen Erkrankungen (Grüner Star, Degeneration der Makula). Auch andere fortschreitende Augenerkrankungen, etwa bei Diabetes, schließen eine Therapie häufig aus.

3. Welche Behandlungsformen beim Augen lasern gibt es?

LASEK, LASIK oder Femto-LASIK – es gibt unterschiedliche Behandlungen zum Augen lasern. Alle haben ihre Vor- und Nachteile. Und es kommen immer neue Methoden dazu, etwa um auch bei einer sehr dünnen Hornhaut trotzdem Fehlsichtigkeit erfolgreich zu behandeln.

  1. LASIK: Wird im Regelfall für Fehlsichtigkeit von -5 bis +3 Dioptrien eingesetzt. Durchgeführt unter örtlicher Betäubung ambulant, haben viele Behandler mit der Methode ausreichend Erfahrung. Über den Laser wird ein Flap auf der Hornhautoberfläche präpariert. Aus der mittleren Schicht der Hornhaut wird Material abgetragen und so die Verschiebung des Brennpunktes erreicht.
  2. Femto-LASIK: Kurzsichtigkeit bis -8 Dioptrien, Weitsichtigkeit bis +4 Dioptrien und Astigmatismus ist bis 6 Dioptrien mit dieser Methode behandelbar. Über das Verfahren ist ein sehr gewebeschonender Abtrag der Hornhaut zu erreichen. Dazu wird der Femto-Sekundenlaser individuell auf jedes Auge angepasst – um einen exakt präparierten Flap anzulegen. Die eigentliche Korrektur durch das Abtragen der Hornhaut übernimmt der Excimer-Laser.
  3. ReLEX Smile: Hierbei handelt es sich um eine moderne Weiterentwicklung, die ohne den Hornhautdeckel auskommt. Mit einer speziellen Lasertechnik kann über einen 2 mm großen Schnitt ein Teil der Hornhaut entnommen werden. Dieser Schritt ist für die Korrektur der Fehlsichtigkeit verantwortlich. Durch das minimalinvasive Verfahren reduziert sich die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen. Außerdem ist die Methode gewebeschonend.
  4. Epi-LASIK: Der Begriff steht für Epitheliale Laser-in-situ Keratomileusis und basiert auf einem besonderen Messer (Mikrokeratom) mit dem die Behandlung durchgeführt. Das Besondere ist hier die Möglichkeit, auch an einer vergleichsweis schon sehr dünnen Hornhaut zu arbeiten. Nach dem Freilegen über das Mikrokeratom kommt wieder ein Excimer-Laser zum Einsatz.
  5. LASEK: Das Besondere dieser Methode ist die Möglichkeit, ohne Einschnitte in die Hornhaut zu arbeiten. LASEK setzt darauf, die obenliegenden Epithel-Schicht mit einer Alkohollösung zu entfernen und damit dem Laser die Möglichkeit zu geben, die Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Damit lassen sich Augen auch bei geringer Dicke der Hornhaut noch lasern.
  6. Trans-PRK: Transepithiale Photorefraktive Keratektomie ist eine sogenannte berührungslose Methode (No Touch), da das Auge nicht mit einem Flap behandelt wird. Über einen Laser entfernt der Arzt das Epithel und kann dann mit dem Laser die Hornhautschicht entsprechend der Fehlsichtigkeit ausmodellieren.

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4. Wie lange hält das Augen lasern?

Brillen oder Kontaktlinsen müssen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls an Veränderungen der Sehstärke angepasst werden. Betroffene machen die Erfahrung, dass sich Fehlsichtigkeit verändern kann. Alle drei Jahre 500 Euro für eine Brille auszugeben, werden Patienten mit einer Brillen-Zusatzversicherung verschmerzen können. Bei mehr als 3.000 Euro pro Laserbehandlung erscheint die Situation natürlich in einem ganz anderen Licht.

Die Medizin hat beim Augenlasern Erfahrungen inzwischen auch mit der Wirkungsdauer gemacht. Im Normalfall ist es eher selten, dass eine Behandlung nach einigen Jahren zu wiederholen ist. Die Laserbehandlung zielt allgemein auf eine Langfristige Wirkung ab und hält normalerweise ein Leben lang. Durch Veränderungen des Augapfels (etwa hinsichtlich des Längenwachstums) besteht immer das Risiko einer neu auftretenden Fehlsichtigkeit. Allerdings ist dieser Prozentsatz gering und liegt im einstelligen Bereich.

Aufgrund der Risiken durch Längenveränderung ist eine Behandlung vor dem 18. Lebensjahr kontraindiziert. Im Idealfall wird die Behandlung mit Laserverfahren am Auge erst zwischen dem 20. bis 25. Geburtstag in Erwägung gezogen.

5. Übernimmt die Krankenkasse oder PKV die Kosten für das Lasern der Augen?

In Deutschland nimmt die Anzahl der Laserbehandlungen am Auge seit etwa 2009 kontinuierlich zu und liegt inzwischen bei mehr als 160.000 Eingriffen. Wer bezahlt eigentlich die Kosten für die doch teuren Eingriffe? Grundsätzlich ist die Laserbehandlung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattungsfähig. Heißt: Kassenpatienten zahlen im Regelfall die Eingriffe komplett aus eigener Tasche.

Eine Übernahme der Kosten ist in der GKV nur im Ausnahmefall möglich. Solange die Fehlsichtigkeit über eine Brille oder mithilfe von Kontaktlinsen auszugleichen ist, sehen die Kassen eine Laserbehandlung in der Regel nicht als medizinisch notwendig an. Hier ist die Kostenübernahme immer ein Ausnahmefall.

Welche Maßnahmen die Krankenkassen übernehmen, wird zentral festgelegt. Entstehen beim Hornhautverkrümmung lasern Kosten, sind diese nur bei einer medizinischen Indikation übernahmefähig – wenn Patienten beispielsweise keine Brille und Kontaktlinsen tragen können.

Hinsichtlich einer Erstattung der Kosten für die Behandlung gelten in der PKV andere Rahmenbedingungen. Versicherer können sich hier nicht einfach auf das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen zurückziehen. In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hat der BGH (Bundesgerichtshof; Az.: IV ZR 533/15) Fehlsichtigkeit als behandlungs- und damit auch erstattungsfähige Krankheit umschrieben – für welche das Augen lasern eine gängige Behandlung darstellt.

Insofern stehen die Chancen für privat versicherte Angestellte und Studenten nicht schlecht, hier eine Übernahme der Behandlung durchsetzen zu können. Aber: Im Vorfeld sollte (im Idealfall mit dem Behandlungsplan) die Erstattung mit dem Versicherer abgeklärt werden.

6. Welche Risiken & Nebenwirkungen hat das Augen lasern?

Fehlsichtigkeit mit Augenlasern zu korrigieren, ist ein ambulanter Eingriff – trotzdem aber immer noch eine OP. Wie jede Behandlung können sich auch hier Nebenwirkungen ergeben. Deren Häufigkeit und Heftigkeit ist individuell unterschiedlich.

  • Trockene Augen: Im Zuge der Behandlung sind trockene Augen eine häufiger auftretende Nebenwirkung, die aber meist wieder verschwindet. Selten können die Beschwerden über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben.
  • Fehlkorrektur: Bei der Laserbehandlung kann es auch zu Über- oder Unterkorrekturen kommen. Hier bleibt der gewünschte Behandlungserfolg leider aus.
  • Doppelbilder: Nach dem Augen lasern treten versetzt Dopplungen auf. Dieses Phänomen wird auch als Ghosting bezeichnet.
  • Nachtsichtprobleme: In den ersten Tagen bzw. Wochen nach der Laserbehandlung kann es zu Einschränkungen beim Sehen in Dämmerung und bei Dunkelheit kommen.
  • Keratektasie: Hier kommt es zu einer Vorwölbung der Hornhaut als Vorstufe zum Keratokonus. In letzter Konsequenz muss dies mit einer Hornhauttransplantation behandelt werden.
  • Infektionen: Wie bei allen medizinischen Eingriffen kann auch bei einer Laserbehandlung am Auge eine Infektion auftreten. Gleiches gilt für Entzündungen.

Um den Behandlungserfolg nicht zu riskieren, muss nach dem Eingriff immer eine engmaschige Kontrolle stattfinden. Besonders in den ersten Tagen sind daher entsprechende Untersuchungen wichtig.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Die Laserbehandlung ist ein operativer Eingriff am Auge. Insofern kann es in den ersten Tagen nach der Behandlung durchaus zu Problemen mit dem Sehen kommen. Dieser Zustand ist nicht ungewöhnlich, hält aber nur einige Tage je nach Verfahren unterschiedlich lange an. Bei LASIK, Femto-LASIK und ReLEX Smile sollte nach einem Tag eine Besserung eintreten. Bis zu drei Tage nach dem Eingriff ist die Sehkraft wieder hergestellt. Bei anderen Verfahren kann es bis zu einer Woche dauern.

Grundsätzlich sind zwischen Patienten individuelle Unterschiede deutlich wahrnehmbar. Nach der Behandlung kann es für einige Stunden zu Schmerzen oder einem leichten Fremdkörpergefühl kommen. Brennen und tränen sind in dieser Phase durchaus normal. In den Tagen nach dem Eingriff kann es im Zuge der Heilung auch zu trockenen Augen und einem leichten Brennen kommen. Starke Schmerzen und Probleme mit dem Sehen sollten als Anlass gesehen werden, beim Arzt eine Kontrolle vorzunehmen.

Pauschal ist keine Angabe seriös, da ein Behandlungserfolg immer von der Fehlsichtigkeit und den persönlichen Rahmenbedingungen abhängt (etwa der Hornhautdicke). Als Faustregel gilt, dass eine Kurzsichtigkeit bis acht Dioptrien gut mit den Laserverfahren zu behandeln ist. Für Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung liegen die Dioptrien etwas niedriger. Zu beachten ist, dass Begleiterkrankungen des Auges bzw. systemische Indikationen gegen die Behandlung sprechen können.

Hierzu gibt es keine pauschale Festlegung. Das Ziel der Behandler ist natürlich immer nur ein Eingriff je Auge. Damit ist im Idealfall das gewünschte Behandlungsziel und eine deutliche Verbesserung der Sehschärfe erreicht. Wie bereits angesprochen kann es durch Längenänderungen im Auge eventuell nötig werden, eine erneute Laserbehandlung in Erwägung zu ziehen. Wichtig ist, dass die Dicke der Hornhaut ausreicht, um ein Augen lasern zu erlauben.

Prinzipiell hängt der Zeitraum, über den auf Sport bzw. das Schwimmen und Tauchen verzichtet werden sollte, von der gewählten Methode ab. Bei den neueren Methoden – wie einer Trans-PRK (Smart Surf) – kann eigentlich nach wenigen Tagen wieder ins Schwimmbad gegangen werden. Bei Anwendungen wie LASIK sollte bis zu 14 Tage darauf verzichtet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet diesen Zeitraum grundsätzlich ab.

Fazit: Dank Augen lasern endlich wieder scharf sehen

Fehlsichtigkeit stört im Alltag nicht nur, sie kann zu gravierenden Einschränkungen führen. Mit den Laserbehandlungen hat die Medizin Alternativen entwickelt, um auch ohne Brille wieder den vollen Durchblick zu haben. Aber: LASIK, LASEK oder ReLEX Smile sind nicht für jeden Patienten geeignet. Es braucht in jedem Fall eine adäquate Beratung und einen erfahrenen Behandler. Auf den Kosten bleiben vor allem Kassenpatienten sitzen. In der PKV ist die Wahrscheinlichkeit einer Erstattung deutlich höher.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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