• Ausgezeichnete Tarife
  • Unabhängiger Vergleich

Zahn abgebrochen (Kosten & Behandlung): Zahlt die Versicherung?

Unsere Zähne sind jeden Tag – und manchmal auch nachts – im Einsatz. Dabei entstehen enorme Kräfte. Das normale Kauen am Mittagstisch in der Kantine lässt auf dem Zahn circa 40 Kilogramm pro Quadratzentimeter entstehen. Beim nächtlichen Zähneknirschen, dem sogenannten Bruxismus, ist der Wert 10-fach erhöht. Klar, dass selbst ein gesunder Zahn abgebrochen werden kann. Aber auch Unfälle sind eine der Ursachen, warum sich Patienten – aber auch Eltern mit Kindern – beim Zahnarzt vorstellen. Wie geht die private Krankenkasse damit um?

Irgendwann erwischt es (fast) jeden Deutschen: Eine kleine Ecke vom Zahn bricht aus. Einer Studie zufolge muss sich fast die Hälfte der Deutschen damit auseinandersetzen. Bei einer unscheinbaren Ecke gehen viele Betroffene nicht zum Arzt. Bei Schmerzen lässt der Zahn aber selten Ruhe. Erstattet die Krankenversicherung die Kosten oder ist mit deren Weigerung zu rechnen?

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Was sollte man bei einem abgebrochenen Zahn tun?

Ist ein Zahn abgebrochen, bekommen viele Menschen einen Schreck. Vor dem geistigen Auge sehen sie sich in der Zahnarztpraxis. Der Zahnarzt beugt sich über sie und reißt mit einem kräftigen Ruck den Übeltäter aus. Ganz so brachial wird wahrscheinlich kein Zahnarzt mit einem abgebrochenen Zahn umgehen.

In einer nicht unerheblichen Zahl der Patientenkontakte kann der Zahnarzt den betroffenen Zahn retten – manchmal sogar das abgebrochene Stück. Ob eine Behandlung Erfolg hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt auf die Rahmenbedingungen an – sprich, wie sich der abgebrochene Zahn darstellt. Auch der Zeitfaktor kann entscheidend sein. Und natürlich, wie sich Patienten verhalten.

Was hat auf die Behandlung abgebrochener Zähne Einfluss:

  • Individuelle Bruchsituation beim Patienten
  • Zeit zwischen Trauma und Patientenkontakt
  • Umgang mit dem Bruchstück

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Was sollte man bei einem abgesplitterten Zahn tun?

Jeder menschliche Zahn ist gleich aufgebaut. Im Querschnitt liegt außen der Zahnschmelz als besonders hartes Material. Darunter schließt sich das Dentin an, welches die Zahnhöhle umkleidet. In dieser liegt letztlich die von Nerven und Blutgefäßen durchzogene Wurzel (oder Pulpa) des Zahns. Über die Wurzelkanäle ist die Pulpa mit dem Kiefer verbunden. Der Zahn selbst sitzt in einem Knochenfach und wird mit körpereigenem Zement fixiert.

Bricht ein Zahn ab, kann der Bruch nur den Zahnschmelz betreffen. Patienten bemerken, dass ein Zahn abgebrochen ist, erst über die Zahnteile im Mund oder die scharfkantige Bruchkante. Schmerzen entstehen eher selten. Solche abgebrochenen Zähne sind meist lokal sehr eng begrenzt.

Zeugt nicht nur das Bruchstück von einem Malheur, sondern kommt es infolge des abgebrochenen Zahns zu Schmerzen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit schon das Dentin involviert sein. Dieses ist von feinen Kanälen durchzogen. Hierüber werden Reize an die Nerven in der Zahnwurzel weitergeleitet. Besonders heiß-kalt Unterschiede oder süße Lebensmittel sind deutlich zu spüren. Starke Schmerzen sind ein Hinweis, dass ein abgebrochener Zahn die Wurzel in Mitleidenschaft gezogen haben kann. In jedem Fall empfiehlt sich der Gang zum Zahnarzt.

Ablauf bei einem abgebrochenen Zahn:

  • Sofort den abgebrochenen Zahnteil aus dem Mund nehmen
  • Lagerung in einer Zahnrettungsbox bzw. in Kochsalzlösung oder H-Milch
  • Blutet der Zahn, diese mit Stoff stillen
  • Areal direkt kühlen, um Schwellung zu vermeiden
  • Umgehend den Zahnarzt aufsuchen

Sofortmaßnahmen bei einem abgebrochenen Zahn

Der beherzte Biss auf eine Olive kann Folgen haben – wenn auf den Kern gebissen wird. Bricht ein Stück Zahn ab, gilt es einige Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. So wird verhindert, dass der Zahn abstirbt und sich vielleicht sogar das Bruchstück retten lässt.

  1. Das Zahnstück aufbewahren: in der modernen Zahnmedizin lässt sich ein abgebrochener Zahn wieder „reparieren“. Wichtig ist, das Bruchstück adäquat aufzubewahren. Eingewickelt in Küchentücher in die Tasche stecken, ist ganz sicher der falsche Weg. Was empfehlen Zahnärzte für die richtige Aufbewahrung? In einer Zahnrettungsbox – die etwa in so gut wie jeder Apotheke erworben werden – lässt sich das Bruchstück transportieren. Kleine Dosen mit kalter Milch (nur H-Milch verwenden) oder steriler Kochsalzlösung eignen sich genauso. In der Mundhöhle sollte das Zahnstück nie transportiert werden, da es durch Keime kontaminiert wird.
  2. Bricht ein Zahn ab, wird mit Kältekompressen oder einem kalten Waschlappen gekühlt. Sollte es zu Blutungen kommen, vorsichtig auf ein Stofftaschentuch beißen. Hiermit lässt sich die Blutung stoppen. Berührungen oder der Versuch, das Stück vom Zahn wieder einzusetzen, sind zu unterlassen. Es besteht immer die Gefahr, dass Zahnärzte danach Probleme haben, den Zahn zu erhalten.
Im Handel werden inzwischen Reparatur-Kits für Zähne angeboten. Von solchen Selbst-Experimenten ist eher Abstand zu nehmen. Stattdessen gehört ein abgebrochener Zahn immer in professionelle Hände – sprich zum Zahnarzt.

Leider passiert es nur zu oft, dass der Zahn gerade an Wochenenden oder Feiertagen zu Hause abbricht. Wie geht es weiter? Zahnärzte haben ihre Praxis an diesen Tagen nicht geöffnet. Damit nicht zu viel wertvolle Zeit verstreicht, wenden sich Betroffene an den zahnärztlichen Notdienst. Unter anderem über die 116-117 erreichbar, vermittelt der zahnärztliche Notdienst den Kontakt zu Praxen, die an Wochenenden oder Feiertagen eine Notfallbehandlung durchführen.

2. Zahlt die Krankenkasse für einen abgebrochenen Zahn?

Aus Sicht der Zahnärzte ist die Behandlung eines abgebrochenen Zahns ein Routineeingriff. Um den Zahn – nach einem Sportunfall oder wenn auf etwas Hartes gebissen wurde – zu erhalten, gibt es verschiedene Methoden der Therapie. In vielen Fällen ist nach dem Einsetzen von einem Zahnfragment fast nichts mehr zu sehen.

Wer bezahlt die Behandlung eigentlich? Sowohl die Inanspruchnahme von Leistungen beim Notdienst als auch die Behandlung selbst gehören zu den Leistungen der Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenkassen und die PKV übernehmen die Behandlungskosten. Es spielt dabei keine Rolle, ob ein Backen- oder Schneidezahn betroffen ist.

Aber: Wie teuer der Erhalt von Zahnsubstanz und die Wiederherstellung des abgebrochenen Zahnes ist, lässt sich pauschal nicht einschätzen. Es kommt auf den Umfang der Zahnfraktur an, welche Zähne betroffen sind und wie viel Aufwand in der Wiederherstellung ist.

Wenn ein Zahnstück abgebrochen ist, leistet die private Krankenversicherung übrigens nicht pauschal die bestmögliche Versorgen. Anders als im Fall einer Schwangerschaft, wo viele Leistungen zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse vergleichbar sind, entscheidet beim Zahnarzt der Tarif.

Die Gründe, warum ein Zahn abbricht, entscheiden mit darüber, ob die PKV oder eine Krankenkasse für Behandlungskosten aufkommen. Ist die Ursache ein Arbeitsunfall, wäre die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

3. Wie teuer ist ein abgebrochener Zahn?

Wenn Kassenpatienten nach dem Sport zum Zahnarzt gehen und Teile eines Zahns aus der Zahnrettungsbox ziehen, übernimmt die GKV Kosten aus dern Regelversorgung. Zuzahlungen sind allerdings zu leisten, wenn Kosten für Zahnersatz entstehen oder eine andersartige/bessere Versorgung in Anspruch genommen wird. Privat versicherte Selbständige und Beamte zahlen die Rechnung zuerst selbst. Anschließend kann diese der PKV zur Erstattung vorgelegt werden.

Kosten bei einem abgebrochenen Schneidezahn

Ein Schneidezahn kann sowohl bei Erwachsenen als auch bei einem Kind schnell ausbrechen. Passiert dies beim Essen, bricht oft nur ein kleines Zahnstück aus. Die Behandlung reicht vom Einkleben über das Beschleifen bis zum Einsatz eines Veneers.

Da Kinder oft noch den Zahnwechsel durchmachen, sehen die Behandlungen hier anders aus. Wird ein Zahn nicht mehr als erhaltungswürdig angesehen, fertigt der Zahnarzt oft Lückenhalter an. Damit wird eine Verschiebung bis zum Zahnwechsel der Kinder verhindert.

Die Kosten variieren demnach deutlich. Bei einer Versorgung mittels Kleben oder einer Füllung ist mit 100 bis 200 Euro als Selbstzahler zu rechnen. Kommt ein Veneer (dünne keramische Verblendplatten) zum Einsatz, variieren die Behandlungskosten. Ist ein Schneidezahn abgebrochen, kosten je nach Ausführung die Verblendschalen 250 Euro bis 900 Euro je Zahn.

Kosten bei einem abgebrochenen Backen- oder Eckzahn

Es gibt verschiedene Sportarten, bei denen auch mal ein Backen- oder Eckzahn abbrechen kann. Ähnlich dem Sachverhalt beim Schneidezahn ist der Umfang, in dem sich die Kosten bewegen, vom Befund abhängig. Wenn nur einzelne Höcker abbrechen, kann der Zahnarzt mit Kleber und Füllungsmaterial arbeiten. Achtung: In der GKV ist Komposit im Backenzahn-Bereich nicht mehr vorgesehen.

Sofern das Areal großflächiger ist, kommen:

  • Inlays (Einlagefüllungen)
  • Onlays
  • Zahnkronen

zum Einsatz. Onlays ähneln Teilkronen und kommen zum Einsatz, wenn der Zahn an einer Querfraktur gebrochen ist. Eine Zahnkrone kann der Arzt für den Fall einsetzen, dass ein erheblicher Teil der sichtbaren Zahnsubstanz verschwunden ist.

Im Rahmen der Behandlung rechnen Zahnärzte zudem noch das Material ab. Unterm Strich entstehen sehr unterschiedliche Kosten. Die einfache Behandlung macht sich mit 100 bis 200 Euro bemerkbar. In- und Onlays werden bereits deutlich teurer und können 500 Euro bis 600 Euro kosten. Bei einer Teil- oder Vollkrone ist je nach Behandlungssituation schnell auch die 1.000-Euro-Marke erreicht. Auf die Eckzähne lassen sich die Erkenntnis übertragen, da diese ebenfalls mit Teil- oder Vollkronen versorgt werden.

Ist ein Zahn abgebrochen, haben Patienten auch Angst vor den Kosten – besonders, wenn mit Zahnersatz gearbeitet wird. Über eine Zahnzusatzversicherung lässt sich das finanzielle Risiko deutlich verringern.

4. Was macht der Zahnarzt bei einem abgebrochenen Zahn?

Wie Zahnärzte bei einem „Zahnunfall“ vorgehen, hängt von der individuellen Situation ab. Wer mit einer Zahnrettungsbox in der Praxis auftaucht, hat womöglich auch Zahnschmerzen. Oft ist nach einem Sturz aber auch nur ein kleines Stück vom Zahn abgebrochen. Natürlich unterscheiden sich die Maßnahmen bei der Behandlung des Zahns an dieser Stelle von einer tiefen Fraktur (Zahnbruch).

Ein kleines Stück des Zahns ist ausgebrochen

Bricht bei einem Sturz nur ein kleines Zahnstück aus, lässt sich der Zahn oft wiederherstellen. Dazu wird das abgebrochene Stück aus der Zahnrettungsbox genommen und anschließend mit einem speziellen Kleber in seiner ursprünglichen Position fixiert. Über die Blaulicht-Lampe härtet der Kleber aus. Direkt nach der Behandlung sollte der Zahn für einige Zeit geschont werden. In der Regel wird es einen Kontrolltermin geben. Es wird geprüft, ob sich der Zahn wieder problemlos einpasst und sitzt.

Ist bei einem kleinen „Unfall“ ein Zahnstück abgebrochen und geht verloren, kann der behandelnde Arzt in seiner Praxis den oder die betroffenen Zähne beschleifen und damit zumindest die Bruchkante verschwinden lassen. Wenn Zähne so abbrechen, bleibt die Funktionalität des Gebisses normalerweise fast vollständig erhalten.

Ist ein Stück Zahn abgebrochen, das Bruchstück aber nicht mehr aufzufinden, kann es nachmodelliert werden. Hier muss besonders genau gearbeitet werden, damit später keine Zahnverfärbungen das abgebrochene Stück sichtbar machen.

Zahnfraktur reicht bis in die Tiefe

Wenn ein Zahn abgesplittert und das ausgebrochene Stück klein ist, gestaltet sich die Behandlung unkompliziert. Bei einem tiefen Zahnbruch ist beim zahnärztlichen Notdienst bzw. dem Zahnarzt ein anderes Vorgehen gefragt. Selbst erste Hilfe kann den Zahn nicht mehr retten, wenn der Zahnnerv betroffen ist. In solchen Fällen zieht der Zahnunfall eine Wurzelbehandlung nach sich.

An den betroffenen Zähnen entfernt der Arzt den Zahnnerv. Eine Füllung verschließt in diesen Fällen den Wurzelkanal. Damit wird das Eindringen von Keimen verhindert, die am gesunden Zahn Karies auslösen. Dringen diese tiefer ein, kann eine schwere Entzündung entstehen.

Die Erhaltung von Zähnen – auch mit einer Überkronung – ist immer das erste Ziel. Manchmal ist der Zahnverlust einfach zu vermeiden. Durchgehende Längsfrakturen sind auch mit einer Zahnfüllung nicht mehr zu behandeln – es hilft nur die Extraktion.

5. Wie lange kann ein abgebrochener Zahn überleben?

Bricht ein Zahn beim Sport oder durch einen Unfall ab, ist umgehendes Handeln angezeigt. Anders als Komplikationen bei einer Schwangerschaft oder Herzproblemen ist das Abbrechen eines Zahns kein medizinischer Notfall. Handeln müssen Patienten trotzdem. Einerseits kann das Ganze einfach sehr schmerzhaft bei einem tiefen Bruch werden.

Auf der anderen Seite ist ein abgebrochener Zahn über einen nur sehr kurzen Zeitraum lebensfähig. Selbst bei richtiger Lagerung und schnellem Handeln schließt sich das Zeitfenster mit jeder Stunde, die untätig gewartet wird.

Wann ist ein abgebrochener Zahn nicht mehr zu retten?

Verletzungen beim Sport, eine Unfall mit dem Rad auf dem Weg zur Arbeit oder weil Karies den Zahn schädigt und man beim Kauen gerade auf die „richtige“ Stelle beißt – dass ein Stück vom Zahn abbricht, geht schnell. Aber selbst, wer alles richtig macht und aus der Apotheke eine Zahnbox oder H-Milch zur Hand hat, rettet das Zahnstück nicht immer. Ist ein Zahn abgebrochen, lässt er sich nicht immer retten.

Die Erhaltung eines Zahnes steht für den Arzt im Vordergrund. Eine komplette Extraktion des Zahnes wird nur erwogen, wenn das Gewebetrauma zu tiefgreifend ist. Reicht das Zahnstück bis in die Wurzel, bleibt schnell nur noch eine Wurzelkanalbehandlung, um zumindest eine Zahnkrone einzusetzen. Der Zahn steckt zwar noch im Kiefer, ist aber eigentlich devitalisiert.

Längs- und Querfraktur des Zahns

Ist aufgrund der Verletzungen des Zahnes selbst diese „Rettung“ nicht mehr möglich, muss er gezogen werden. Gründe dafür, dass ein abgebrochener Zahn nicht mehr erhalten werden kann, ergeben sich aus dem klinischen Bild. Zahnunfälle führen schnell zu einer Fraktur und Längs- oder Querrichtung. Bricht ein Zahnteil quer zur Längsachse ab, sieht die Prognose des Zahnes vergleichsweise gut aus.

Anders die Situation bei sogenannten Längsfrakturen. Diese verlaufen parallel oder schräg zur Zahnachse. Hier tritt schnell ein Problem auf: Die Zahnkrone reißt bis in den Bereich der Wurzel. Eine Folge sind starke Zahnschmerzen – etwa nach einem Sturz. Selbst sehr schnelles Handeln und erste Hilfe können den Zahn nicht mehr retten. Was droht, ist der Zahnverlust. Auch sehr tiefe Bruchkanten sind eine der Ursachen, warum Zahnärzte einen abgebrochenen Zahn nicht mehr retten.

Wenn der Zahnunfall zu lange zurückliegt

Abgebrochene Zähne sind nicht mehr zu retten, wenn Patienten den Moment zum Gang in die Zahnarztpraxis verpassen. Ja nach Quelle bleibt der Zahn zwischen 24 Stunden bis 48 Stunden am Leben. Heißt: Bei Zähnen sind unter richtiger Lagerung nach Ablauf dieser Frist alle Zellen der Zahnwurzel abgestorben. Ein Zahnschaden ist dann nicht mehr mit den abgebrochenen Zahnstücken zu beheben. Je nach Beschwerdebild wird der Zahnarzt den Zahnnerv entfernen und das Areal überkronen oder den Zahn ziehen.

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Hier gibt es keine eindeutige Antwort. Entscheidend sind die Rahmenumstände. Kleine Ecken, die ausbrechen, lassen sich kleben oder beschleifen. Es entsteht kein grundlegender Funktionsverlust. Wenn ein Unfall dazu führt, dass die Zahnkrone quer bricht, ist dieser Zahnschaden immer noch behandelbar. Für den Fall, dass Zähne komplett bis in die Tiefe der Wurzelhöhle durchbrechen, bleibt oft nur das Ziehen. Anschließend muss das Gebiss – etwa wenn ein Backenzahn abgebrochen ist – mit Zahnersatz aufgebaut werden.

Nein, auf keinen Fall sollte nach dem Abbrechen zu „Hausmitteln“ und Kleber gegriffen werden. Nur Zahnärzte können das Ausmaß eines Zahnschadens beurteilen. Außerdem muss beim Kleben sauber und mit speziellem Kleber gearbeitet werden, der unter einer Blaulicht-Lampe aushärtet.

Ob ein Schneidezahn oder der Backenzahn Schmerzen verursachen, hängt vom Ausmaß der Zahnfraktur ab. Kleine ausgebrochene Ecken spüren Patienten selten. Eine Fraktur in das Dentin oder bis tief in die Wurzel können beim Essen oder Zähneputzen sehr schmerzhaft werden. In diesem Fall suchen Betroffene von selbst den Zahnarzt auf.

Zahnschmelz ist eine sehr hartes Material – wird nicht durchblutet und enthält keine Nervenfasern. Daher kann sich der Schmelz auch bei guter Zahnpflege nicht selbständig regenerieren. Selbst künstlich beim Zahnarzt ist ein Aufbau nicht möglich. Daher wachsen ausgebrochene Zähne auch nicht einfach nach.

Im Rahmen der Behandlung kann – wenn das abgebrochene Zahnteil nicht mehr geklebt werden kann – auch ein Aufbau der Zahnkrone erfolgen. Mit kunststoffhaltigem Material lässt sich das Bild wieder ausgleichen. Allerdings ist dies nur innerhalb eines engen Rahmens möglich. Ist der Schaden umfangreicher, muss eventuell mit einer künstlichen Zahnkrone gearbeitet werden.

Fazit: Die Krankenversicherung erstattet abgebrochene Zähne

Erwachsenen passiert es beim Sport, einem Kind beim Schaukeln – einmal nicht aufgepasst und ein kleines Zahnstück fehlt. Generell sollte ein abgebrochener Zahn nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Zahnärzte können Bruchstücke wieder ankleben oder den Zahn anders versorgen. Kleiner Tipp: Eine Zahnversicherung hilft, die Behandlungskosten auch als Kassenversicherter zu tragen.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

Jetzt unverbindliches PKV-Angebot einholen!