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Altersrückstellung PKV: Steigende Kosten verhindern!

Je älter Personen werden, desto höher ist das Risiko zu erkranken bzw. medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Was droht, sind explodierende Kosten, die sich am Ende auch auf den PKV Beitrag auswirken. Mit der PKV Altersrückstellung legen Versicherer sich in frühen Beitragsjahren ein Polster zu. Finanziert aus den laufenden Beiträgen, werden die Rückstellungen ab einem festgelegten Zeitpunkt aufgelöst und decken Mehrkosten.

Wichtige Fakten zu Alterungsrückstellungen:

  • Ziel Rückstellung Private Krankenversicherung – Reserven zum Tragen der Mehrkosten
  • Altersrückstellung Private Krankenversicherung erreicht Beitragsstabilität im Alter
  • Alterungsrückstellungen können (teils) bei Tarifwechsel übertragen werden
  • Bei Wechsel in GKV werden Altersrückstellungen verfallen
  • Kinder- und Jugendtarife enthalten keine Altersrückstellungen
  • Keine Rückstellungen im Notlagentarif
  • Bildung aus Beitragszahlung
  • Gesetzliche Altersrückstellungen werden ab 65 aufgelöst

Die Bildung der PKV Altersrückstellung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ob Versicherer mit der Rückstellung vorausschauend wirtschaften, muss auch im Privaten Krankenversicherung Vergleich eine Rolle spielen.

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Was ist die Altersrückstellung der PKV & wie hilft sie?

Menschen werden, durch die heutigen medizinischen Maßnahmen, immer älter. Das führt dazu, dass die Kosten – auch der für Privatversicherte – im Alter ansteigen. Aus diesem Grund werden die PKV Rückstellung gebildet. Diese dient dazu, dass die PKV Beiträge im Alter nicht ansteigen, sondern weiterhin getragen werden können.

PKV Altersrückstellungen sind angesparte Rücklagen für jeden PKV Versicherten. Diese werden mit Vertragsschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet und halten die Beiträge im Alter stabil. Über die Vorteile Private Krankenversicherung können Leser mehr in unserem Ratgeber erfahren.

Der Kerngedanke hinter den Alterungsrückstellungen zielt darauf ab, dass Versicherte in ihrer Lebensmitte höhere Beiträge zahlen, um die Versicherungsbeiträge im Alter gering zu halten. Damit bilden Privatversicherte Rücklagen, auf die sie im Alter zurückgreifen können. Kinder- und Jugendtarife sind vom Gesetzgeber von der Sparpflicht ausgenommen.

Der Monatsbeitrag enthält immer auch einen Sparanteil. Das Versicherungsunternehmen kalkuliert den Monatsbeitrag zur Privaten Krankenversicherung so, dass er – in der Theorie – über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann. Kalkuliert werden die Rückstellungen auf Basis der Lebensversicherung. Der Versicherer legt einen Teil des Beitrags an. Auf diese Weise sollen die Beiträge im Alter konstant gehalten und die Leistungen nicht gekürzt werden.

Info: Der Zuschlag zum Beitrag ist gesetzlich geregelt. Seit dem 1. Januar 2010 müssen Versicherer bei Neuverträgen 10 Prozent auf den Monatsbeitrag aufschlagen. So zahlen alle Neuversicherten nach § 149 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) vom 22. Lebensjahr bis zu dem Kalenderjahr, in dem das 60. Lebensjahr endet, einen Zuschlag. Die gesparten Beitragsanteile müssen die Versicherungen in voller Höhe verzinslich anlegen und dazu nutzen, Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr aufzufangen. Die erwirtschafteten Zinsen müssen zu 90 Prozent der Versichertengemeinschaft gutgeschrieben werden. Der Zinssatz, um die Altersrückstellungen zu berechnen, darf höchstens 3,50 Prozent betragen.

Wenn der Versicherte das 80. Lebensjahr erreicht hat, müssen die Versicherungen die bis dahin nicht verbrauchten PKV Altersrückstellungen nutzen, um die Beiträge zu senken. Die Altersrückstellung PKV sieht vor, dass die Beiträge der Versicherten im Alter nicht ansteigen. Dabei sind Privatversicherte dazu angehalten, in jungen Jahren höhere Beiträge zu leisten, auf die sie im Alter zurückgreifen können.

2. Was passiert bei einem Versicherungs- oder Tarifwechsel?

Privatversicherter haben das Recht, die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Dies gilt sowohl für einen Wechsel der Gesellschaft als auch intern – also in einen anderen Tarif beim Versicherer. Für die Übertragung der Rückstellungen ist in jedem Fall von Bedeutung, für welche der beiden Optionen sich ein Versicherungsnehmer entscheidet. Besonders schwierig wird die Situation bei einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.

Wechsel des Versicherungsunternehmens

Kommt es zu einem Wechsel in eine andere PKV, kann es passieren, dass diese höhere Beiträge ansetzen, einen Risikozuschlag verlangen oder den Kunden gänzlich ablehnen. Versicherte, die ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, müssen bei einem Wechsel in eine andere PKV auf ihre Altersrückstellungen verzichten. Diese werden erst anteilig übertragen, wenn der Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Hierbei erfolgt eine Übertragung, welche sich auf Grundlage des brancheneinheitlichen Basistarifs berechnet. Sofern höhere Rückstellungen in der Vergangenheit gebildet wurden, geht der „Überhang“ verloren.

Wechsel des Tarifs

Das Tarifwechselrecht (§ 204 VVG) verpflichtet die Versicherer dazu, den Tarifwechsel in einen gleichartigen Tarif zu ermöglichen – unter Anrechnung der aus dem bestehenden Vertrag erworbenen Rechte und Altersrückstellungen. Damit kann die Altersrückstellung PKV problemlos in den anderen Tarif übertragen werden.

Sollte sich der Versicherte dazu entscheiden in einen Tarif zu wechseln, der mehr Leistungen bietet, kann es allerdings sein, dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Des Weiteren kann es passieren, dass die Versicherung einen Risikozuschlag verlangt.

Tipp: Wenn ein Tarifwechsel in der PKV vollzogen werden soll, ist es ratsam, dieses Vorhaben mit einem Kundenberater zu besprechen. Versicherte haben generell das Recht, in einen anderen Tarif bei derselben Versicherung zu wechseln und ihre Privaten Krankenversicherung Rückstellungen bis zur vollen Höhe zu behalten. Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung können diese ganz oder teilweise bei der alten Versicherung verbleiben.

3. So wechselt man die PKV richtig!

Gesundheitskosten steigen und führen zu einer Teuerung beim PKV-Beitrag. Gerade die Mitteilung zur Anpassung der Prämie ist der Moment, an dem Versicherte über den Wechsel nachdenken. Wie gehen Verbraucher mit diesem Vorhaben um? Prinzipiell geht es um drei wesentliche Bereiche.

Wunschleistungen definieren

Zuerst muss jeder Versicherungsnehmer klar umreißen, welche Leistungen in der PKV drin sein müssen. Ist das 1-Bett-Zimmer wirklich so wichtig oder reicht nicht auch ein 2-Bett-Zimmer. Im Gegenzug wird das Thema Zahnersatz nach oben gefahren. Auch die Bereiche

  • Alternativmedizin
  • Vorsorge oder
  • Beitragsrückerstattung

sind einzelnen Versicherten wichtig. Sich zu den gewünschten Leistungen Klarheit verschaffen ist der erste Schritt. Es zahlt sich aus, hier den alten Tarif als Muster zu nehmen – und sich zu fragen, was stört und was passt.

Tarife im PKV Tarifrechner vergleichen

Ist klar, was man will, geht’s um die Suche nach Wunschtarifen. Hier ist der PKV Vergleich essentiell. In den vergangenen Jahren ist die Zahl verfügbarer Tarife in der Krankenvollversicherung sehr stark gestiegen. Und viele Tarife bieten recht unterschiedliche Leistungen. Da es sich an diesem Punkt um einen individuellen Vergleich handelt, müssen natürlich alle Angaben stimmen. Andernfalls sind zuverlässige Aussagen unmöglich.

Persönlichen Besttarif wählen

Liegen in Frage kommende Tarife vor, wird der Favorit ausgewählt. Hierbei sollte es nicht allein um die Leistungen gehen. Auch der Blick auf die Geschäftestätigkeit der letzten Jahre kann aufschlussreich sein – etwa in Zusammenhang mit der Beitragsstabilität.

4. Vorsicht vor der GKV-Rückkehr

Wenn Versicherte zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln, kommt es zum vollständigen Verlust der Altersrückstellung PKV. Die GKV sieht keine Altersrückstellungen vor, da dieses Absicherungssystem auf dem Prinzip des Umlageverfahrens beruht. Durch den Systemwechsel fallen die Altersrückstellungen der Versicherung zu, da die Rückstellungen nicht individuell auf den einzelnen Versicherungsnehmer, sondern kohortenspezifisch verteilt werden.

Bei der Alterungsrückstellung handelt es sich um die gemeinschaftlich, angesparten Altersrückstellungen der PKV-Versicherten. Die von der Gemeinschaft der Versicherten geschaffenen Altersrückstellungen sichern jeweils die medizinische Versorgung des älteren eigenen Ichs ab. So wird vermieden, dass es im Alter zu höheren Beiträgen kommt.

Tipp: Privatversicherte können mit Erreichen des Rentenalters auch in den Basistarif wechseln. Dieser Tarif entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung und ist bei allen Privaten Krankenversicherungen gleich. Durch den Basistarif wird vermieden, dass Rentner durch teure Tarife eine höhere finanzielle Last tragen müssen.

Fazit: Altersrückstellungen können vieles abfangen

Die Private Krankenversicherung Altersrückstellung dient dazu, dass Versicherte im Alter nicht von höheren Beiträgen geplagt werden. Da Menschen mit zunehmendem Alter häufiger Gebrauch von medizinischen Leistungen machen, werden die Altersrückstellungen dazu genutzt, galoppierenden Beitragsanpassungen entgegenzuwirken. Es ist eine Art Polster, welches von den Versicherten für die Gemeinschaft angehäuft wird. Dabei kann die Alterungsrückstellung im Falle eines Tarifwechsels innerhalb der Gesellschaft übertragen werden. Kommt es zum Wechsel zu einer anderen PKV oder zurück in die GKV verfallen die Altersrückstellungen teilweise oder komplett.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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