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Private Krankenversicherung Voraussetzungen

Wer den Rund-um-Schutz einer PKV genießen möchte, muss bestimmte Private Krankenversicherungen Voraussetzungen erfüllen. Ohne diese hat der Antrag kaum Chance auf Erfolg. Denn: Nicht jeder kann eine Private Krankenvollversicherung abschließen. So muss beispielsweise die Versicherungspflichtgrenze erreicht werden, damit man sich privat versichern kann. Welche Bedingungen darüber hinaus für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Versicherung zu erfüllen sind, darum geht es im Ratgeber.

Wichtige Fakten zu den Voraussetzungen der PKV:

  • Arbeitnehmer müssen JAEG von 69.300 Euro überschreiten
  • Beamte können in Beihilfetarife eintreten
  • Selbstständige & Freiberufler oft versicherungsfrei
  • Personen wie Studenten können sich von Versicherungspflicht befreien lassen
  • Gesundheitsprüfung im Antrag
  • Wartezeiten sind zu berücksichtigen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen um sich privat versichern zu lassen, lohnt es sich die verschiedenen Krankenversicherungen und ihre Tarife zu vergleichen.

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Private Krankenversicherung Voraussetzungen: Welche gibt es?

In Deutschland existieren PKV und GKV parallel. Beide stellen die Absicherung gegen Krankheitskosten sicher – unterscheiden sich aber in vielen Aspekten wesentlich. Die PKV bietet oft bessere Leistungen und erlaubt eine Steuerung des Beitrags, während sich die gesetzliche Versicherung am Einkommen orientiert. Ob und wer sich für die private Form der Krankenversicherung entscheiden kann, legt der Gesetzgeber fest. Maßgebend ist die Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 5 SGB V) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder die generelle Versicherungsfreiheit.

  • Beamte, Richter & Beamtenanwärter: Personen, die in Deutschland einen Anspruch auf Beihilfe haben, gehören nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zu den Zielgruppen, die von Haus aus keiner Versicherungspflicht unterliegen. Hier ist der Eintritt in die besonderen Beihilfetarife der PKV möglich. Achtung: Für Angestellte des öffentlichen Dienstes gilt dies nur, wenn sie der beamtenrechtlichen Versorgung unterliegen.
  • Selbständige: Nach § 5 Abs. 5 SGB V ist diese Personengruppe grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Bedingung ist, dass die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Hier ist eine Absicherung in der PKV möglich. Zu beachten sind allerdings einige Verhaltensregeln, wenn der Selbständigkeit eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorausgeht. Landwirten, Gärtnern, Publizisten und Künstlern gelten besondere Regelungen. Dieser Personenkreis ist nach SGB V versicherungspflichtig, kann sich davon aber befreien lassen.
  • Angestellte: Für Arbeitnehmer gibt es Private Krankenversicherung Voraussetzungen, die sich auf ihr Einkommen beziehen. Im Jahr 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 69.300 Euro brutto im Jahr, das heißt 5.775,00 Euro Monatsbruttogehalt. Ab dieser Versicherungspflichtgrenze (JAEG) kann sich der Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich in der GKV versichern oder einen Wechsel zur Privaten Krankenvollversicherung durchführen. Die Versicherungspflicht erlischt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die JAEG überschritten wird. Es gilt aber eine Ausnahme: Wenn das Einkommen zu Beginn des darauffolgenden Jahres wieder niedriger ist.
  • Private Krankenversicherung Studenten: Für Studenten gilt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V allgemein eine Versicherungspflicht. Dieser Personenkreis hat aber – auf Grundlage von § 8 SGB V – die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien und privat versichern zu lassen. Der Antrag hierzu ist binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen. Anschließend besteht die Chance, in gesonderter Studententarife einzutreten.

2. Für wen ist die PKV sinnvoll & geeignet?

Ist die Private Krankenversicherung sinnvoll? Diese Frage kann nicht pauschal, sondern nur für einzelne Personengruppen beantwortet werden. Eine Private Krankenversicherung ist für verbeamtete Personen sowie für Ärzte, Selbständige, Freiberufler und teils auch für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst geeignet. Versicherer bieten auch für Beamtenanwärter, Referendare, Studierende oder Schüler einen passenden Tarif an.

Für Arbeitnehmer ist die PKV geeignet, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über einer bestimmten Grenze liegt und sie damit nicht mehr dazu verpflichtet sind, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.

Wichtig: Der Übertritt in die PKV muss gut durchdacht werden, da der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung nicht ganz einfach ist. Wer als Familie mit nur einem Einkommen über den Wechsel nachdenkt, muss sich hinsichtlich der Herausforderung klar werden, dass die Private Krankenversicherung Kinder nur separat absichert.

Das Bruttojahresgehalt wird anhand von:

  • laufendem Arbeitsentgelt
  • regelmäßigen Sonderzahlungen
  • Überstunden (pauschaler Wert)
  • Sachbezügen
  • vermögenswirksamen Leistungen und einer
  • versicherungspflichtigen Zweitbeschäftigung

ermittelt. Dazu gehören auch das Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, regelmäßige Bonuszahlungen sowie das 13. Monatsgehalt.

Die Krankenvollversicherung bei einer PKV eignet sich für Beamte, selbstständige Ärzte und Apotheker, Selbständige oder Freiberufler, Beamtenanwärter, Referendare und je nach Situation für Studierende. Für Arbeitnehmer eignet sie sich aufgrund der Private Krankenversicherung Voraussetzungen (z.B. Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG) erst ab einem bestimmten Einkommen.

3. Welche Vor- und Nachteile birgt die PKV?

Wer eine PKV abschließt, kann mit vielen Leistungen rechnen, die er bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht gewährt bekommt. Krankenvollversicherungen enthalten oft weltweit gültigen Auslandskrankenschutz oder übernehmen zu einem hohen Prozentsatz die zahnärztliche Behandlung sowie den Zahnersatz. In einigen Komforttarifen gibt es sogar 100 Prozent beim Zahnarzt.

Zudem kann über die Höhe der Selbstbeteiligung selbst gewählt werden, wie stark sich der Beitrag zur PKV nach unten korrigiert. Die Privaten Krankenversicherungen bieten als weiteren Vorteil verschiedenste Tarife an. Der Versicherte kann sich für den Tarif entscheiden, der am besten zur Lebens- und Gesundheitssituation passt.

Ein Nachteil der Privaten Krankenversicherung ist, dass viele Versicherte ab einem gewissen Alter hohe Beiträge finanzieren müssen. Und aus der Krankenvollversicherung gibt es mit über 55 Jahren keinen Weg mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zusätzlich kommt als Schwierigkeit hinzu, dass Leistungserbringer direkt mit privat Versicherten abrechnen – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet wurden.

Eine Private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, da sie viele Kosten bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen vollständig oder teilweise erstattet. Dennoch kann die Private Krankenversicherung im Alter finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen und beinhaltet einige Aspekte, die man als Versicherter einfach kennen muss.

4. Voraussetzungen erfüllt? Dann jetzt Tarifrechner nutzen!

Angesichts der umfangreichen Leistungen und einer schnelleren Terminvergabe wünscht sich der eine oder andere gesetzliche Kassenpatient eine äquivalente Versorgung. Der Beitritt in die PKV ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Wer die Voraussetzungen erfüllt, nutzt am besten den Private Krankenversicherung Vergleich. Damit lassen sich leistungsstarke Tarife ermitteln. Welche Versicherung am Ende die richtige für einen ist, muss jeder selbst entscheiden. Hier spielen nicht nur Sachen, wie die persönliche, sondern auch die berufliche und die familiäre Planung mit rein. Aber auch der Gesundheitszustand ist für einen privat Versicherten wichtig.

Fazit: Wer Voraussetzungen erfüllt kann in die PKV

Private Krankenversicherung Voraussetzungen sind von der Berufsgruppe und bei Arbeitnehmern vom Einkommen abhängig. Das Einkommen für Arbeitnehmer muss bei mindestens 69.300 Euro (2024) brutto im Jahr liegen, wenn sie eine PKV abschließen möchten. Dieses Einkommen beinhaltet alle Sonderzahlungen und muss mindestens ein Jahr lang bezogen worden sein, bevor der Wechsel in die PKV erfolgt. Selbständige und Freiberufler können problemlos in die PKV wechseln – es sei denn, sie sind Landwirt, Künstler oder Publizist, da dann Versicherungspflicht in der GKV besteht. Ärzte und Apotheker müssen der Versicherungspflichtgrenze keine Beachtung schenken und können bedingungslos wechseln, wenn sie selbständig sind. Daneben bieten Private Krankenversicherung sehr häufig ergänzende Zusatztarife an, die Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wählen können, um ihren Schutz abzurunden.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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