Mit dem Bürgerentlastungsgesetz, welches im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, können Steuerpflichtige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig von der Einkommenssteuer absetzen – zumindest wenn die Beiträge der Grundversorgung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. In diesem Fall werden diese Kosten aus Vorsorgeaufwendungen in den Sonderausgaben der Steuererklärung verbucht. Wir haben die wichtigsten Fragen geprüft.
Wichtige Fakten zu PKV:
- ca. 9 Millionen PKV Versicherte im Jahr 2025
- Tarifvielfalt bei vielen Versicherern
- Beitragserstattungen bei einer Vielzahl von Leistungen
- Individuell auf Berufsgruppen angepasst
- Gesundheitsprüfung notwendig
- Steuerlich unter bestimmten Voraussetzungen absetzbar
Wer die beste private Krankenversicherung sucht, sollte den PKV Vergleich nutzen. Auf diese Weise kann ein Überblick über die Vor- und Nachteile von Versicherern erhalten werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Kann die PKV von der Steuer abgesetzt werden?
Seit dem Jahr 2010 können Steuerpflichtige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vollständig von der Einkommenssteuer absetzen. Wichtig ist dabei, dass die Beiträge der Grundversorgung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Durch das Bürgerentlastungsgesetz gelten für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner 1.900 Euro und für Selbständige 2.800 Euro als Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit. Mit diesen Grenzen ist es auch die private Krankenversicherung steuerlich absetzbar.
Während GKV-Versicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fast vollkommen von der Steuer absetzen können, müssen PKV-Versicherte mit Einschränkungen rechnen. Hierbei gilt: Wird der Höchstbetrag der steuerlichen Absetzbarkeit überschritten, können nur Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung berücksichtigt werden, die mit einer Basisabsicherung übereinstimmen.
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So können PKV-Versicherte Zusatzleistungen meist nicht im Rahmen der PKV Steuer absetzen. Jede private Krankenkasse gibt Auskunft über abzugsfähige und nicht-abzugsfähige Leistungen. Im Basistarif der PKV können Versicherte davon ausgehen, dass diese komplett steuerlich absetzbar ist.
Bei der PKV können Privatversicherte vom Bürgerentlastungsgesetz aus dem Jahr 2010 profitieren. Dieses ermöglicht, dass bestimmte Beträge und Leistungen von der PKV Steuer abgesetzt werden können. Auf diese Weise entsteht PKV Versicherten im Vergleich zu GKV Versicherten kein steuerlicher Nachteil.
2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Im Prinzip gibt es nur eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss. Die erbrachten Leistungen müssen denen der Basisversicherung entsprechen. Wenn das der Fall ist, ist die private Krankenversicherung steuerlich absetzbar.
Sollten allerdings Leistungen erbracht worden sein, die über die üblichen Leistungen hinausgehen, wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer, dann können diese nicht von der PKV Steuer absetzbar. Demnach sind nur Beiträge wichtig und zu berücksichtigen, die einer Finanzierung der Basisabsicherung dienen oder Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung. So könnten Versicherte im Falle einer Vollversicherung der Hallesche Krankenversicherung circa 80-95 Prozent unbegrenzt steuerlich absetzen. Dies gilt auch für Anwartschaftsbeiträge bzw. Optionen auf eine Krankheitskosten-Vollversicherung.
Generell können Kunden der privaten Krankenversicherung alle Leistungen absetzen, die der Basisversicherung entsprechen. Sämtliche Zusatzleistungen können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
3. Gibt es einen Höchstbetrag zum Absetzen?
Die Höchstbeträge, die das PKV absetzen ermöglichen, sind für Arbeitnehmer auf bis zu 1.900 Euro und für Selbständige und Freiberufler auf bis zu 2.800 Euro festgesetzt. Dennoch ist zu beachten, dass auch Beiträge, die über diese Höchstgrenze hinausgehen, steuerlich absetzbar sind. Wichtig ist allerdings, dass die Leistungen immer noch der Basisversicherung entsprechen.
Die private Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar wenn:
- Leistungen den der Basisversicherung der GKV entsprechen
- Die Höchstbeträge eingehalten werden, mit Ausnahmen
- PKV Basistarif nicht komplett absetzbar
- Krankheitskosten im Rahmen eines Selbstbehalts nicht steuerlich absetzbar
Der Höchstbetrag, der steuerlich absetzbar ist, wurde für Angestellte sowie Freiberufler und Selbständige jeweils unterschiedlich hoch angesetzt. Generell gilt jedoch, dass nur Leistungen von der Steuer absetzbar sind, die auch den Basisleistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Es können jedoch auch Leistungen steuerlich abgesetzt werden, die über dieser Grenze liegen, wenn sie immer noch zu den Basisleistungen der GKV zählen. Um zu wissen mit welchen Kosten bei einer privaten Versicherung zu rechnen ist, kann der Ratgeber Wie teuer ist eine private Krankenversicherung? aufgesucht werden.
Die PKV bei der Steuer geltend machen, ist generell möglich. Versicherte müssen dabei allerdings auf die jeweiligen Grenzen des Höchstbetrags achten. Sollte dieser überschritten sein, aber die Leistungen dennoch in den Rahmen der Basisleistungen fallen, ist eine Erstattung darüber hinaus möglich.