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PKV Basistarif: Leistungen, Kosten & Sinn im Blick

Private Krankenkassen bieten – auf Basis gesetzlicher Bestimmungen – branchenweit den PKV Basistarif an. Was hat es mit dem Basistarif im Rahmen der PKV auf sich? Zum 1. Januar 2009 ist der Tarif ein Konstrukt, welches die allgemeine Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung für alle die Versicherten realisiert, die zwar versicherungsrechtlich zur privaten Krankenversicherung gehören – zum Zeitpunkt der Einführung aber keinen Versicherungsschutz besaßen.

Fakten zum Private Krankenversicherung Basistarif:

  • Leistung, Art, Umfang & Höhe ähneln der GKV
  • Beiträge an denen der gesetzlichen Kassen (Höchstbetrag) orientiert
  • Zum 1. Januar 2009 eingeführt
  • Wechselrecht für Altfälle eingeschränkt
  • Kostenrisiko durch abweichende Abrechnung der Behandler
  • Basistarif ermöglicht Mitnahme der Altersrückstellungen

Neben dem Standardtarif ist der PKV Basistarif das vom Gesetzgeber der Branche verordnete Modell. Vor einem unüberlegten ist anzuraten, alle anderen Optionen grundlegend und im Detail zu prüfen.

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. PKV Basistarif: Leistung, Kosten & Bestandteile

2007 bzw. 2009 wurde die allgemeine Krankenversicherungspflicht geschaffen. Die Folge: Personen, die auf Grundlage des SGB V eigentlich der PKV zuzurechnen waren, aber keine Krankenversicherung besaßen, mussten sich nach einem Versicherungsunternehmen umsehen – oder Sanktionen in Kauf nehmen. Angesichts der Situation Betroffener musste ein zufriedenstellende Lösung gefunden werden – der Basistarif, für den nach § 193 VVG sogar ein Kontrahierungszwang gilt. Heute ist der Private Krankenversicherung Basistarif jenes Tarifmodell, das dann in Frage kommt, wenn alle anderen Tarife keinen bezahlbaren Schutz mehr bieten können.

Hinsichtlich der Leistungen ist festgeschrieben, dass der Basistarif mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) vergleichbar sein muss. Es ist aber nicht zwingend erforderlich, beide eins zu eins identisch abzudecken. Damit umfasst der Basistarif:

  • Ambulante
  • Stationäre
  • Zahnmedizinische

Behandlungen sowie die entsprechenden Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Bezüglich des Leistungsumfangs sind unter anderem Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses richtungsweisend.

Wichtig: Der Private Krankenversicherung Basistarif ist insofern eine Besonderheit, als dass dieser Einfluss beim Wechsel (intern oder zwischen zwei Versicherern) auf das Verfahren mit den Altersrückstellungen hat. Letztere gehen – so die verbreitete Meinung – verloren. Beim internen Wechsel in den PKV Basistarif kann der Versicherte seine Rückstellungen aber voll mitnehmen, beim Übertritt zu einem anderen Versicherer teilweise.

Im Hinblick auf die Kosten gilt ebenfalls eine direkte Kopplung von Basistarif an die gesetzliche Versicherung (GKV). Privatversicherer dürfen maximal jene Prämie erheben, die in der gesetzlichen Krankenversicherung als Höchstbeitrag gilt. Für 2019 wurde dieser auf 662,48 Euro angepasst. Wer als Arbeitnehmer in den Basistarif wechselt, muss natürlich nicht den vollen Beitrag allein finanzieren – der Tarif ist arbeitgeberzuschussfähig.

Tipp: Im PKV Basistarif ist eine Vereinbarung von Selbstbehalten möglich. Die PKV Selbstbeteiligung wird gestaffelt von 300 Euro bis 1.200 Euro p. a. Zudem sind die Versicherer verpflichtet, den Basistarif in einer Variante für Heranwachsende (ohne Altersrückstellungen) anzubieten bzw. führen Varianten für Beihilfeberechtigte.

2. Vor- & Nachteile des Basistarifs

Die Beiträge der Privaten Krankenversicherung werden nach Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen des Kunden berechnet. Dadurch steigen die Beiträge gerade im Alter an. Wechsel zwischen den Versicherten sind genauso eine Option wie:

  • Selbstbehalt
  • Interner Tarifwechsel

Das Potenzial dieser Möglichkeiten reicht nicht immer aus. Der Basistarif der privaten Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, dass Versicherte weiterhin eine Private Krankenversicherung im Alter aufrecht erhalten können.

Denn auch ein Wechsel von der Privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung gestaltet sich leider etwas schwierig, da ein Wechsel nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Von Vorteil ist zudem, dass es keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse gibt.

PKV Basistarif größter prozentualer Zuwachs 2011
PKV Basistarif: PKVs mit dem größten prozentualen Zuwachs an Basistarif-Versicherten 2011 | Statista

Vorteile PKV Basistarif:

  • Leistung auf GKV Niveau
  • Kontrahierungszwang
  • Übertragbarkeit der PKV Altersrückstellungen
  • Beitrag an GKV Höchstgrenze gekoppelt
  • Keine Risikozuschläge
  • Zusatzversicherungen möglich

Wer sich für den Basistarif entscheidet muss wissen,  dass der Tarif Einschränkungen unterliegt – etwa bei der ärztlichen Behandlung. Erste Anlaufstelle sollten immer Kassenärzte sein. Es gibt Ärzte und Zahnärzte, die Versicherte im Basistarif nicht behandeln. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung können sich Versicherte nach Medizinern erkundigen, die Patienten mit Basistarif behandeln. Schwierigkeiten ergeben sich im Zusammenhang mit der Leistungsabrechnung. Zwar sind Basistarif-Versicherte normale Privatpatienten. Für den Tarif gelten allerdings besondere Deckelungen bei den Höchstsätzen. Daher sind darüber hinausgehende Leistungen voll aus eigener Tasche zu finanzieren.

Nachteile PKV Basistarif:

  • Deutliche Einschränkungen der Leistungen
  • Deckelung der Steigerungsfaktoren – Kostenrisiko
  • Zuzahlungen wie in der GKV

3. Achtung: Arzt muss über Basistarif informiert werden

Für den Basistarif bestehen – wie bereits angesprochen – besondere Regelungen in Bezug auf die erstattungsfähigen Steigerungssätze. Beispiel Kapitel A, E, O der GOÄ: Hier ist der maximale Steigerungssatz auf 1,0 festgelegt. Bei einem normalen Privatversicherten würden Ärzte – entsprechend dem Behandlungsaufwand – für einen durchschnittlichen Aufwand den 2,3-fachn Faktor abrechnen. Entsprechend der geltenden Musterbedingungen für den Basistarif – herausgegeben vom PKV Verband – müssen sich Versicherte als Mitglieder dieses Tarifs Ärzten usw. gegenüber als im Basistarif versichert ausweisen.

4. Ist der Standard- oder der Basistarif sinnvoller?

Neben dem Private Krankenversicherung Basistarif existiert der Standardtarif, welcher besonders für ältere Versicherte ab 55 interessant ist, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind. Als Alternative bietet sich dieser Tarif an, da er – im direkten Vergleich zum Basistarif – teils noch einmal günstiger ist. Dieser Aspekt allein ist nicht der beste Ratgeber.

Im Standardtarif orientieren sich die Leistungen zwar ebenfalls an der gesetzlichen Versicherung, allerdings bietet der Basistarif bei:

  • Kuren und Reha
  • Krankentagegeld oder
  • Hilfs- und Heilmitteln

doch die mitunter besseren Leistungen. Des Weiteren bietet der letztgenannte Tarif mehr Spielraum, wenn es um den Abschluss von Zusatzversicherungen geht.

Letztlich müssen es persönliche Rahmenbedingungen sein, anhand denen eine Entscheidung zu fallen hat. Allein der Beitrag hat nur begrenzt Aussagekraft. Zu betrachten ist am Ende immer das Gesamtbild – vor dem Hintergrund der individuellen Lebenssituation.

5. Jetzt Tarifrechner nutzen & richtigen Selbstbehalt finden!

Der Basistarif ist eine Möglichkeit, mit steigenden Prämien umzugehen. Eine weitere Option ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts. Der Vorteil: Versicherte beschneiden mit dem Basistarif die Leistungen deutlich – auf GKV Niveau. Wer nicht so weit gehen will, nutzt einfach den Rechner, um den für sich passenden Selbstbehalt zu finden. So bleibt die PKV Prämie finanzierbar. Aber Achtung: Für ein korrektes und aussagekräftiges Ergebnis müssen die Eingaben auf eventuelle Fehler geprüft werden

Fazit: Basistarif sorgt für PKV auf Kassenniveau

Der Basistarif der Privaten Krankenversicherung richtet sich an Personen, die Schwierigkeiten mit der Finanzierung ihrer Private Krankenversicherung Prämie haben. Die Leistungen entsprechen jenen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – was auch für den Höchstbeitrag gilt. In den Basistarif können nicht nur langjährig Versicherte, sondern auch Kinder oder Beihilfeberechtigte einsteigen. Der Vorteil: Es gibt im Basistarif keine Risikozuschläge. Zu beachten ist, dass der Basistarif im Hinblick auf die Abrechnung der Leistungserbringer einige Besonderheiten mitbringt. Deshalb müssen sich Versicherte als Mitglieder des Basistarifs beim Arzt oder Zahnarzt ausweisen.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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