Bei einer Mitgliedschaft in der Private Krankenversicherung arbeitslos zu werden, ist eine für alle Versicherten frustrierende Situation. Die finanzielle Situation wird schnell angespannt – auch im Hinblick auf die Kosten. Welche Möglichkeiten haben Privatversicherte? Da kann es schon passieren, dass man sich fragt, ob zurück in die gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden muss oder man privat versichert bleiben kann? Besonders Selbständige und Freiberufler stehen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit vor einem Problem, da sich der Handlungsspielraum für diese Personengruppe einschränkt. Wer einen Versicherer mit bezahlbaren Private Krankenversicherung Leistungen sucht, sollte jeden Schritt detailliert planen.
PKV arbeitslos: Alle wichtigen Fakten auf einen Blick
- Angestellte werden nach SGB V versicherungspflichtig
- Befreiung von GKV Versicherungspflicht möglich
- Selbständige bleiben bei ALG II Bezug versicherungsfrei
- Arbeitsagentur übernimmt Beitrag bei ALG I
- Hartz IV führt zu Basistarif Halbsatz
- Mehrbeitrag ist vom Versicherten zu tragen
Inhaltsverzeichnis
1. Unterliegen Arbeitslose der gesetzlichen Versicherungspflicht?
Arbeitnehmer können dann privat versichert werden, wenn das jährliche Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG, Stand 2025: 73.800 Euro) liegt. Arbeitslose fallen oft nicht nur deutlich unter Versicherungspflichtgrenze. Personen, die ALG I beziehen, sind noch aus einem anderen Grund gesetzlich versicherungspflichtig.
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V schreibt der Gesetzgeber für diese Personengruppe die Versicherungspflicht klar vor. Für die Versicherungspflicht nach SGB V gelten allerdings gewisse Einschränkungen. So kann sich ein Privatpatient davon befreien lassen. Um diese Private Krankenversicherung Voraussetzung zu erfüllen, dürfen Betroffene in den vorausgegangenen fünf Jahren nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Der Befreiungsbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Leistungsbeginn der zuständigen Arbeitsagentur vorliegen. Sofern diese Frist versäumt wird, meldet die zuständige Stelle Betroffene bei der GKV an.
Versicherungspflicht und Arbeitslosigkeit bei Selbständigen
Arbeitslos können nicht nur Angestellte werden, die dann – von der Befreiung abgesehen – wieder versicherungspflichtig werden. Es kann auch Unternehmer bzw. Selbständige treffen. Hier gelten einige gesetzliche Sonderregelungen. Selbständige können sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern und haben damit einen Anspruch auf ALG-Leistungen nach SGB III (ALG I). Damit würden hier die bereits genannten Sachverhalte zutreffen.
Sofern die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht genutzt wird, tritt bei Selbständigen folgendes Szenario ein: Sie werden zu ALG-II-Beziehern (Hartz IV). Nach § 5 Abs. 5a SGB V ist dieser Personenkreis nicht gesetzlich versicherungspflichtig, sondern bleibt über die PKV privat versichert.
Beitrag für die PKV bei Arbeitslosigkeit
Wer sich als Arbeitnehmer/Selbständiger für einen der PKV Tarife entschieden hat, gerät bei Arbeitslosigkeit finanziell unter Druck. Beim ALG I Bezug gilt, dass die Arbeitsagentur zwar die Beiträge übernimmt – aber nur basierend auf einer Bemessungsgrundlage von 80 Prozent des Bemessungsentgelts (15,7 Prozent Beitragshöhe). Der Maximalsatz liegt bei 16,01 Euro pro Tag. Zudem darf die Pflegeversicherung nicht vergessen werden.
Für einen 30-Tage-Monat liegt der Höchstbetrag damit bei 480,05 Euro. Wichtig: Die Agentur zahlt auch Beitragszuschüsse zur Krankenkasse für Familienangehörige.
Komplizierter die Situation im Fall des Hartz IV Bezugs. Hier orientiert sich das Thema Beitragszahlung am Basistarif. Die zuständigen Stellen zahlen den Beitrag direkt an den Versicherer – und zwar in Höhe des PKV-Halbsatzes (entspricht dem halben Beitrag für den Basistarif).
Damit ist die PKV bei Hartz IV Bezug gedeckt. Aber: Wer sich nicht im Basistarif versichert, muss jeden weiteren Euro für seine Prämie aus den Leistungsbezügen decken.
2. Gibt es spezielle Tarife für Arbeitslose?
Es gibt in der Regel keinen speziellen privaten Krankenversicherung Arbeitslos Tarif. Vielmehr müssen Versicherte prüfen, inwiefern das Tarifportfolio beim Versicherer Potenzial hat und gegebenenfalls in den Basistarif wechseln. Parallel ist denkbar, einige Komfortleistungen, um den Beitrag zu senken.
Beispielrechnung für private Krankenversicherung Arbeitslos
Rechenbeispiel anhand der Hanse Merkur:
- Alter: 35 Jahre, Arbeitslos, Vollversicherung
- Versicherungsbeginn: 01.03.2025
- Primärarztprinzip: Ja
- Sehhilfen: 100 Euro/3 Jahre
- Heilpraktiker: 80% bis 1.000 Euro
- Mehrbettzimmer, Behandlung durch Stationsarzt
- 100-prozentige Erstattung für ärztliche Leistungen
- 100-prozentige Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe
- 80-prozentige Erstattung für Zahnersatz, Inlays
Tarif | SB/Jahr | monatl. Beitrag* |
KVS1, EKV | 500 Euro | 179,27 Euro |
*Die dargestellten Werte dienen ausschließlich zu Illustrationszwecken, die Werte können nicht garantiert werden.
Wie das Beispiel zeigt, ist ein durchaus adäquater Schutz in der Privaten Krankenversicherung auch abseits des Basistarifs möglich. Bei Arbeitslosigkeit bietet sich an, mit dem Tarifrechner nach Alternativen zu suchen. Im PKV Vergleich ist zu berücksichtigen, wie stark individuelle Rahmenbedingungen ins Gewicht fallen. Um korrekte Ergebnisse in der Hand zu halten ist anzuraten, die Eingabe alle noch einmal zu prüfen – um Fehlentscheidungen konsequent zu vermeiden.
3. Versicherungs-Vergleich: Die Testergebnisse
Tests, die eine Private Krankenversicherung für Arbeitslose in den Mittelpunkt stellen, werden in der Regel nicht durchgeführt. Vielmehr bietet sich an, die Testberichte für Selbständige/Angestellte heranzuziehen, um sich über wesentliche Entscheidungskriterien und Spitzenreiter zu informieren. Die Ergebnisse pauschal auf die eigene Situation zu übertragen wäre allerdings ein Fehler.
Die Studie der Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH (DtGV) von März 2020 besagt, dass es im Bereich Tarife & Konditionen drei Sieger gibt:
- HanseMerkur – 1,9 (gut)
- ARAG – 1,9 (gut)
- Hallesche – 2,2 (gut)
Anhand dieser Wertung kann davon ausgegangen werden, dass die Tarife der jeweiligen Versicherer ein ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis zeigen.
4. Checkliste: Diese Punkte stehen für eine gute PKV
Wer mit der Situation Arbeitslosigkeit als Privatpatient konfrontiert wird, muss umdenken. Der Basistarif ist letztlich die Messlatte – gerade bei Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld – für die Prämienübernahme. Allerdings orientieren sich die Leistungen am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ohne Rechner und Checkliste wird es schwer, einen bezahlbaren hochwertigen Schutz zu finden.
- Leistungsstärke Grundschutz: Nicht jede PKV bietet zum Beitrag des Basistarifs automatisch weniger. Gute Versicherer arbeiten mit soliden Grundschutzleistungen zu einem angemessenen Beitrag. Damit die PKV günstig ist, müssen Betroffene sehr genau hinschauen.
- Transparenz: Schwammige Formulierungen und das Kleingedruckte, welches auf zwei Seiten nicht zum Punkt kommt – bei Arbeitslosigkeit ist Transparenz gefragt. Schließlich bleibt ein nur begrenztes Zeitfenster, um sich für den Verbleib in der PKV zu entscheiden.
- Erreichbarkeit: Gerade wenn nicht alles rund läuft, haben Versicherte oft Fragen. Eine gute private Krankenkasse (PKV) muss sich dieser Situation stellen und umfassend beraten können. Dazu gehört, dass der Versicherer problemlos erreichbar ist und Kompetenz auch in dieser speziellen Situation an den Tag legt.
- Kostenerstattung: Dieses Thema wird gerade in finanziell schwierigen Situationen wichtig. Bei Arbeitslosigkeit kann eine sonst überschaubare Rechnung zum Trauma werden. Gute Versicherer bieten hier Lösungen – zum Beispiel Direktabrechnungen – an.
- Beitragsstabilität: Im Basistarif hält die Beitragsentwicklung mit der GKV Schritt. In allen anderen Tarifen ist mit Beitragsanpassungen zu rechnen. Je besser eine PKV wirtschaften kann, um so länger bleibt die Prämie stabil.
- Gute Testergebnisse und Ratings: Trotz Arbeitslosigkeit will niemand Versicherter 2. Klasse sein. Wo gute Leistungen drin stecken, lässt sich leider für Laien nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Testberichte und Ratings helfen dabei, den Überblick zu behalten.
Bei Arbeitslosigkeit geht es vor allem um einen günstigen Schutz. Zu billig darf die PKV aber nicht sein, da hier andernfalls wichtige Leistungen geopfert werden. Gute Versicherer im Tarifrechner kombinieren soliden Grundschutz mit Service und Beitrag. Der Rechner zeigt, was zur individuellen Situation passt.
5. FAQ: 5 wichtige Fragen & Antworten
Was passiert, wenn eine neue Beschäftigung aufgenommen wird?
Hier sind die Rahmenbedingungen entscheidend. Bleibt das Einkommen unter der JAEG, werden Betroffen weiterhin Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Liegen die Einkünfte über der JAEG, kann der Wechsel in die PKV wieder ins Auge gefasst werden. Wer dies vorhat, sollte in jedem Fall über die Anwartschaft nachdenken.
Übernimmt die Arbeitsagentur die PKV Beiträge?
Ja, die Bundesagentur übernimmt die Beiträge – allerdings nicht unbegrenzt. Im Fall von ALG I sind für 2017 15,7 Prozent von 80 Prozent des Bemessungsentgelts vorgesehen. Sofern es um ALG II geht, orientiert sich die Übernahme am Beitrag für den Basistarif.
Ist es möglich, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen?
Diese Möglichkeit besteht. Der Antrag auf Befreiung muss spätestens 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden. Wenn von einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit ausgegangen werden kann, ist das meist eine sinnvolle Entscheidung.
Was passiert, wenn das 55. Lebensjahr erreicht wurde und eine Arbeitslosigkeit besteht?
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Nur wer in den letzten 5 Jahren gesetzlich versichert und nicht die Hälfte der Zeit versicherungsfrei war, kann eventuell in die GKV wechseln.
Ist der Basistarif immer die beste Entscheidung bei Arbeitslosigkeit?
Grundsätzlich ist zu prüfen, welche Tarifkonstellation Potenzial hat. Der Basistarif bietet Schutz auf dem Niveau der gesetzlichen Versicherung (GKV) und orientiert sich am Kassenbeitrag. Versicherte sollten prüfen, ob der Markt Tarife mit besseren Leistungen zu ähnlichen Prämien bietet. Letztlich ist das Ganze immer eine Einzelfallentscheidung.