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Private Krankenversicherung Einkommen

Um sich privat gegen Krankheitskosten voll versichern zu können, sind vorab einige private Krankenversicherung Voraussetzungen erfüllen. Auf der einen Seite spielt die Berufsgruppe/Lebenssituation eine Rolle. Andererseits ist für einzelne Personengruppen die Höhe der im Kalenderjahr erzielten Einkünfte entscheidend. Wie wirkt sich das Entgelt auf den Wechsel von der PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus? Spielt für die Private Krankenversicherung Einkommen auch beim Beitrag eine Rolle?

Private Krankenversicherung Einkommen: Bedeutung im Überblick

  • Einkommen für Arbeitnehmer relevant
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 liegt bei 69.300 Euro p.a.
  • Betrachtet werden auch Sonderzahlungen oder Überstunden
  • Einkünfte wirken sich bei Befreiung von Versicherungspflicht aus (etwa Landwirte)
  • Einkommensgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt
  • Private Krankenversicherung Gehalt spielt für Selbständige oder bei Beihilfe keine Rolle
  • Private Krankenversicherung Verdienst beeinflusst PKV für Kinder

Der Übertritt von der gesetzlichen Krankenversicherung macht sich angesichts der PKV Vorteile bezahlt. Ohne Vergleich und Planung wird der Wechsel zum Risiko!

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. PKV Versicherungspflichtgrenze und was sie bedeutet

Das Thema Private Krankenversicherung & Mindestgehalt taucht regelmäßig auf. Es geht an dieser Stelle zuerst um die Frage, ob sich Interessenten überhaupt privat absichern können. In Deutschland gilt eine generelle Versicherungspflicht nach § 193 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bzw. eine Versicherungspflicht für die gesetzliche Versicherung (GKV) nach § 5 SGB V. Letztere präzisiert § 193 VVG und erlegt bestimmten Personengruppen die Verpflichtung auf, Mitglied gesetzlicher Krankenkassen zu werden.

Diese verbindliche Regelung betrifft unter anderem:

  • Angestellte/Arbeitnehmer
  • Studenten
  • Landwirte oder
  • Publizisten und Künstler
Aber: Die Versicherungspflicht ist für keine der genannten Personengruppen in Stein gemeißelt. Es besteht einerseits die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Beschäftigte werden unter bestimmten Umständen versicherungsfrei – nach § 6 Abs. 1 SGB V.

Die Versicherungsfreiheit entsteht durch das Erreichen einer vorgeschriebenen Einkommensgrenze. Allgemein als JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) oder Versicherungspflichtgrenze bezeichnet, ist sie die entscheidende der Voraussetzungen, unter der sich ein Angestellter bei einer PKV versichern kann.

Hinsichtlich der Festlegung zur Höhe der JAEG werden jedes Jahr im Herbst neue Regelungen getroffen. Für 2024 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro p.a. bzw. bei 5.775,00 Euro je Monat. Somit ändern sich die Voraussetzungen zur Versicherung in der privaten Krankenkasse von Jahr zu Jahr.

Wichtig: Die JAEG darf nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze verwechselt werden. Letztere ist jenes Einkommen, bis zu welcher der GKV-Beitrag ermittelt wird. Gehalt, welches darüber hinaus erzielt wird, fließt in die Beitragsbemessung nicht mehr ein.

Gut zu wissen ist übrigens, was für die Berechnung des Einkommens zum Erreichen der JAEG herangezogen wird.

Dazu gehören unter anderem:

  • Laufendes Arbeitsentgelt
  • Sonderzahlungen (regelmäßig, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Überstundenvergütungen
  • Sachbezüge oder Vermögenswirksame Leistungen
  • Versicherungspflichtige Zweitbeschäftigungen

Angesichts der genannten Sachverhalte wird klar, dass das Einkommen – und besonders die Versicherungspflichtgrenze – primär für Angestellte/Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Für andere Personenkreise bzw. Berufsgruppen, zu denen:

  • Selbständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte
  • Studenten
  • Selbständige Apotheker und Ärzte gehören

hat die JAEG keinen Einfluss auf die Frage nach der Versicherungsfähigkeit ein einer PKV.

Wichtig: Anzunehmen, dass die Versicherungspflichtgrenze nur für das Kalenderjahr relevant ist, in dem sie überschritten wird, ist ein Trugschluss. Der Gesetzgeber hebt die Versicherungsfähigkeit – und somit die Möglichkeit auf einen Wechsel – automatisch durch Regelungen im SGB V auf, wenn zum Beginn des darauffolgenden Jahres keine Überschreitung der gesetzlichen Grenze stattfindet.

2. Beeinflusst das Einkommen den PKV-Beitrag?

Wer sich privat versichern will, muss als Beschäftigter nachweisen können, dass die JAEG überschritten wird. Dieser Aspekt zieht nach sich, dass viele Laien dem Gehalt auch für die Beitragsberechnung Bedeutung beimessen. Schließlich ist die Höhe der Einkünfte ja für Prämien in der GKV relevant.

Kassenpatienten und Arbeitgeber teilen sich hier den Beitrag – und zwar im Verhältnis 50:50. Gedeckelt wird das Ganze – zumindest für den Arbeitgeber – ab der Beitragsbemessungsgrenze. Letztere wird wie die JAEG jedes Jahr neu festgelegt. Wo setzt die PKV Einkommen an?

In der Privaten Krankenversicherung unterscheidet sich das Bemessungsverfahren der Prämie fundamental. Die PKV ist eine Absicherung individueller Krankheitskostenrisiken. Und diese basieren auf biometrischen Faktoren wie:

  • Alter
  • Gesundheitszustand/Vorerkrankungen
  • Aspekte wie Übergewicht, Alkohollapsus oder Nikotinkonsum

Info: Die Einkünfte haben auf die Berechnung des Beitrags zwar keinen Einfluss. In Verbindung mit der Beitragsbemessungsgrenze spielt das Einkommen aber doch eine Rolle – für die Frage, wer (Arbeitnehmer/Arbeitgeber) wie viel der Prämie übernehmen muss.

3. Jetzt Tarifrechner nutzen & passendsten Tarif finden!

In der Praxis setzet die PKV Gehalt zwar nicht bei der Beitragsberechnung an. Wer sich privat versichern will, muss trotzdem genau hinschauen. Gerade die Versicherungspflicht verwehrt Beschäftigten den Übertritt in die PKV. Die einzige Möglichkeit: Das Einkommen liegt oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze. Erfüllen Sie diese Grundvoraussetzung? Dann kann sich ein Wechsel PKV GKV durchaus rechnen. Anders als in der Krankenkasse spielt für den Privatversicherer das Private Krankenversicherung Einkommen keine Rolle. Am Ende wird der Beitrag vielleicht günstiger. Der erste Schritt muss immer ein Vergleich der Privaten Versicherung sein. Nur so finden Versicherte den perfekten Tarif.

Fazit: Das Einkommen spielt nur teilweise eine Rolle

Das Einkommen private Krankenversicherung ist nur für Angestellte von Bedeutung, da es entscheidet, ob der Beitritt in eine PKV möglich ist. Liegt das Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 69.300 Euro, können sich bislang gesetzlich Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. Für Berufsgruppen wie Selbständige oder beihilfeberechtigte Beamte spielen die Einkommensverhältnisse für die Private Versicherung keine Rolle. Versicherungsfreiheit und die Möglichkeit des Eintritts in die PKV entstehen hier auf Basis des SGB V.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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