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Wechsel von PKV in GKV: Zur gesetzlichen Krankenkasse wechseln?

Der Eintritt in die Private Krankenversicherung ist unkompliziert, der Wechsel PKV GKV kann zur Herausforderung werden. Dieser Grundsatz wird von Verbrauchern, welche die Bedingungen für den Beitritt in die PKV bei ihren Überlegungen gern vergessen. Es gibt im Leben eines Versicherten Situationen, in denen ein erneuter Systemwechsel Vorteile haben kann. Beispiel Familienplanung: Ursprünglich waren Kinder nicht vorgesehen – später fällt die Entscheidung doch anders aus. Leider bietet die PKV keine beitragsfreie Familienversicherung. Doch egal welche Gründe es für die Rückkehr in das gesetzliche System gibt, wer privat versichert ist, muss sich an bestimmte Vorschriften halten.

PKV GKV Wechsel: Der kurze Faktencheck

  • Eintritt in PKV mit wenigen Hürden
  • Unterschied PKV – GKV bei Beitrag & Leistungen
  • Rückkehr in Krankenkasse oft schwierig
  • Einkommen Arbeitnehmer muss unter JAEG fallen
  • Selbständige müssen Beschäftigung aufnehmen
  • Familienversicherung ist für Ehepaare eine Option
  • Personen über 55 Jahre mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert
  • Versicherungspflicht für gesetzliche Krankenversicherung + Private Krankenversicherung

1. Wechsel PKV zur GKV: So kommen Sie zurück in die Gesetzliche

Für die Private Krankenversicherung interessieren sich Kassenpatienten unter anderem aufgrund der:

  • oft besseren Leistungen
  • kurzen Wartezeiten beim Leistungserbringer
  • Möglichkeiten zur Beitragsgestaltung.

Wer letztlich wirklich in die PKV wechseln will, muss die Private Krankenversicherung Voraussetzungen als Hürde meistern. Selbständige oder Beamte kommen ohne Probleme zu einer Privaten Krankenversicherung, da sie als versicherungsfrei gelten. Beschäftigte müssen Einkünfte über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) erzielen.

Einmal in die PKV aufgenommen, lassen es sich die Versicherten gutgehen. Aber: Nicht jeder Privatversicherte ist auf Dauer mit der Entscheidung zufrieden. Gerade vor dem Hintergrund sich verändernder Lebensbedingungen wird die Entscheidung mitunter in Frage gestellt. Für Überraschungen sorgen zum Beispiel die PKV Kosten. Oder die Tatsache, dass mit dem Familienzuwachs plötzlich mehrere PKV Verträge notwendig sind. Egal, welche Gründe im Raum stehen: Gibt es einen Weg für den Wechsel PKV GKV?

Option #1: Arbeitnehmer/Angestellte

Für Beschäftigte gibt es eine wichtige Voraussetzung, an welche der Versicherungsstatus geknüpft ist – die Höhe des Jahreseinkommens. Mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze/JAEG (Stand 2024: 69.300 Euro) ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei. Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen sind in der GKV versicherungspflichtig. Die einfache Schlussfolgerung: Sobald ein privat versicherter Arbeitnehmer weniger verdient, kann bzw. muss er sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Dabei ist nicht zwangsläufig erforderlich, dass das Einkommen tatsächlich vom Arbeitgeber abgeschmolzen wird. Es gibt verschiedene Wege, das Einkommen auf dem Papier legal zu reduzieren.

  • Entgeltumwandlung: Ein möglicher Weg führt über Entgeltumwandlungen, welche in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden hier Summen von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung – im Jahr also mehrere tausend Euro. Wer als Beschäftigter diesen Weg geht, spart fürs Alter und kann das Einkommen unter die JAEG drücken.
  • Teilzeit oder Sabbatical: Eine Entgeltreduzierung lässt sich auch über eine verminderte Zahl von Arbeitsstunden erreichen. An diesem Punkt ist darauf zu achten, dass die Vereinbarung nicht von vornherein als zeitlich befristet vertraglich fixiert wird.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer zwar nicht einfach. Unmöglich ist das Vorhaben allerdings nicht. Generell werden Betroffene auf die Mitarbeit des Unternehmens angewiesen sein – gerade im Zusammenhang mit einer Entgeltreduzierung durch Teilzeitregelungen. Überstürzt werden darf keiner der genannten Schritte.

Ein kühler Kopf ist genauso anzuraten wie der Griff zum GKV Rechner. Schließlich will niemand in eine teure Krankenkasse stolpern, die bei hohem Zusatzbeitrag kaum zusätzliche kassenindividuelle Leistungen zu bieten hat.

Option #2: Selbständige/Freiberufler

Für Selbständige und Freiberufler ist der Weg aus der Private Krankenversicherung Freiberufler in die gesetzliche Krankenversicherung ungleich schwieriger. Der Grund ist die nach SGB V generell für diesen Personenkreis bestehende Versicherungsfreiheit. Mit der Entscheidung privat versichert zu sein, legen sich Selbständige auf diese Krankenversicherung fest – solange sich nichts an den Rahmenbedingungen ändert. Wer in die GKV will, muss versicherungspflichtig werden.

  • Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung: Sobald die Selbstständigkeit aufgegeben, das Gewerbe abgemeldet und in ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der JAEG eingetreten wird, werden Sie in der GKV versicherungspflichtig. Der Grund ist §5 SGB V, der hier mehr als eindeutig ist. Versicherungspflicht kann übrigens auch dann entstehen, wenn der ehemals Selbständige mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt und so die geltenden Entgeltgrenzen für die Versicherungsfreiheit überschreitet.
  • Eintritt in die Familienversicherung: Eine zweite Möglichkeit ist der Umweg über die beitragsfreie Familienversicherung der GKV. Sofern die Konstellation so aussieht, dass der Ehepartner Kassenpatient ist, gibt der Selbständige das Gewerbe auf, erzielt kein Einkommen mehr – und kann wieder in die GKV zurückkehren. Dieser Weg erlaubt sogar die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung, da diese für die Familienversicherung 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V keine Rolle spielt.
Achtung: Selbständigen wird immer wieder empfohlen, den Weg über die Arbeitslosigkeit in die GKV zurück zu gehen. Dies ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich – wenn der Selbstständige einen Anspruch auf ALG I hat. Dieser kann beispielsweise durch die freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung entstehen. Sobald der Weg direkt zu ALG II führt, setzt § 5 Abs. 5a SGB V dem Grenzen, da für Selbstständige mit ALG II Bezug gesetzlich sehr klare Regeln in Bezug auf die Versicherungspflicht gelten.

2. Personen über 55 Jahre: Ein Wechsel ist nur bedingt möglich

Bislang war der Wechsel PKV GKV – wenn auch mit Hürden – möglich. Der Gesetzgeber hat in SGB V allerdings eine Regelung eingebaut, die einer Personengruppe für die Rückkehr sehr klare Grenzen setzt. Die Rede ist von allen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Hintergrund: Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibt dieser Personenkreis versicherungsfrei, selbst wenn im Nachhinein eigentlich Versicherungspflicht entsteht – beispielsweise im Zusammenhang mit einer beruflichen Neuorientierung oder dem Anheben der JAEG.

Es gibt nur zwei klare Vorgehensweisen

Offenkundig ist die Rückkehr für diesen Personenkreis nicht mehr möglich. Verhindert werden soll mit dieser Regelung, dass Personen in frühen Lebensphasen von den Vorteilen der Privaten Krankenversicherung profitieren, später drohenden Beitragsanpassungen und den damit verbundenen Herausforderungen durch die Rückkehr Private Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung aus dem Weg gehen.

Aber: Es gibt auch für Versicherte über 55 Jahre zwei Optionen zur Rückkehr in die gesetzliche Versicherung.

  • Die beitragsfreie Familienversicherung: Wie im Fall eines Selbständigen ist auch für Personen über 55 die Familienversicherung einer der Wege von der PKV in die GKV zurück. Es gelten hier die gleichen Bedingungen.
  • Frühere GKV-Mitgliedschaft: Sofern Betroffene einige Bedingungen erfüllen, können sie ohne Umweg zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Sofern in den 60 Monaten vor Eintritt der Versicherungspflicht eine Mitgliedschaft in der GKV bestanden hat, steht der Weg zurück offen. Weiterhin ist eine Bedingung, dass Betroffene mindestens 50 Prozent dieser Zeit nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit gewesen sind.
Wichtig: Nach § 5 SGB V sind Bezieher von ALG I versicherungspflichtig. Dies gilt nicht für über 55-Jährige. Sich arbeitslos melden ist damit keine Option, um Gesetzliche Krankenversicherung + Private Krankenversicherung einfach gegeneinander auszutauschen.

3. Was mache ich, wenn ich nicht in die GKV komme?

Der Wechsel GKV PKV ist in der Praxis oft leichter als die Rückkehr. Wer keine Chance auf die Familienversicherung hat und – etwa wegen des vollendeten 55. Lebensjahres – nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse kommt, muss sich nach anderen Optionen umsehen.

1. Tarifwechsel & Leistungen reduzieren

Eine Möglichkeit ist der Tarifwechsel. Hierbei wäre theoretisch auch an den Wechsel der Versicherung zu denken. Gerade bei langjährigen Versicherten stehen dem die angesparten Altersrückstellungen PKV entgegen. Bleibt noch der interne Tarifwechsel. Letzterer ist gesetzlich aufgrund § 204 VVG für den Versicherten sogar unter Mitnahme der Rückstellungen möglich. Parallel wäre an diesem Punkt zu überlegen, inwiefern sich eventuell über Abstriche bei den Leistungen oder mit dem Selbstbehalt Kosten sparen lassen.

2. Basis- oder Standardtarif

Ebenfalls als Option liegt in diesem Zusammenhang der Wechsel in den:

  • Private Krankenversicherung Basistarif
  • Private Krankenversicherung Standardtarif

auf dem Tisch. Beide sind in Bezug auf die Leistungen mit der GKV vergleichbar. Wer privat versichert ist, muss den Wechsel ordentlich planen.

3. Notlagentarif

Reißen alle Stricke und ist der Beitrag nicht mehr zu stemmen, droht irgendwann automatisch die Einordung in den Notlagentarif. Hier ist eine medizinische Versorgung:

  • bei Akut- und Schmerzbehandlung
  • bei Schwangerschaft
  • bei Mutterschaft
  • für Kinder (u.a. Vorsorge und Impfungen)

vorgesehen. Im Kern soll der PKV Notlagentarif Versicherte in die Lage versetzen, die Rückstände wieder aufzuholen.

Fazit: Der Wechsel PKV GKV ist möglich

Der Wechsel GKV PKV taucht mit Erreichen der JAEG bei vielen Beschäftigten auf. Und auch Selbstständige oder Beamte genießen die Vorteile der PKV. An eine Rückkehr in die Krankenkasse wird selten gedacht. Die Hürden hierfür sind nicht zu unterschätzen. Für Arbeitnehmer ist der Weg zurück noch relativ einfach. Sehr viel schwerer wird das Ganze allerdings für Selbständige oder Freiberufler, da hier fast immer eine berufliche Neuorientierung erforderlich ist. Wirklich schwer haben es Privatversicherte mit dem vollendeten 55. Lebensjahr. Der Gesetzgeber schiebt einer Wechselbewegung im höheren Alter durch das SGB V einen Riegel vor. Und diese Hürden wird nicht jeder Betroffene überwinden. Was bleibt sind Alternativen wie Tarifwechsel oder Basis- und Standardtarif.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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