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Sehhilfe

Privat Versicherte haben die Möglichkeit sich in der Privaten Krankenversicherung mit spezifischen Tarifen auch bei einer Sehhilfe entsprechend abzusichern. Zu einer Sehhilfe werden Brillen, Kontaktlinsen, Ferngläser, Bildschirmlesegeräte, Monokel, Lupen oder Lupenbrillen gezählt und Voraussetzung ist die Verschreibung von einem Arzt. Im Gegensatz dazu, bekommen gesetzlich Versicherte nur bis zum 18. Lebensjahr die Sehhilfen erstattet, ausgenommen davon sind jedoch Sehhilfen bei schweren Augenverletzungen.