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Freie Arztwahl

Freie Arztwahl beschreibt die Möglichkeit von GKV- und PKV- Versicherten den behandelnden Arzt frei wählen zu können. Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen die beachtet werden sollten:

  • Es können nur an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewählt werden
  • Patienten dürfen den Arzt nur innerhalb eines Quartals wechseln
  • Einige Ärzte können nur im Notfall aufgesucht werden