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Gesetzlicher Zuschlag

Der Gesetzgeber hat für Privatversicherte einen gesetzlichen Zuschlag von 10% für die Beträge einer privaten Krankenversicherung eingeführt. Dieser muss grundsätzlich von jedem zwischen 21 und 60 Jahren gezahlt werden. Ausgenommen sind dabei Zusatztarife, Tagesgeldversicherungen und Pflegeversicherungen. Der gesetzliche Zuschlag wird vor allem dazu verwendet, den Beitrag ab einem Alter von 65 Jahren möglichst stabil zu halten.