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Nachmeldepflicht

Vor dem Abschluss eines Tarifs bei einer privaten Krankenversicherung muss sich der zu Versichernde Gesundheitsprüfung unterziehen. Dabei werden Fragen zum Gesundheitszustand des zu Versichernden gestellt. Anschließend entscheidet der Versicherer ob ein Versicherungsvertrag zu Stand kommt oder nicht. Unter der Nachmeldepflicht wird in dem Fall verstanden, wenn sich der Gesundheitszustand während der Antragsstellung und der eigentlichen Antragsannahme ändert. Der Antragssteller ist hier verpflichtet die Veränderung unverzüglich mitzuteilen.