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Privatpatient

Als Privatpatient wird derjenige bezeichnet, der außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung einen privaten Behandlungsbeitrag mit einem Arzt oder Krankenhaus abschließt. Privatpatienten lassen diese Behandlungen i.d.R. bei einem PKV Anbieter absichern und bekommen dadurch die Behandlungskosten rückerstattet.