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Regelleistungen

Jegliche Leistungen die per Sozialgesetz die medizinische Grundversorgung sicherstellen sollen, sind Regelleistungen. Dazu gehören: Behandlungen durch den Stationsarzt, Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, Versorgung mit Medikamenten und Krankenpflege. Leistungen, die über diese Regelleistungen hinausgehen, werden als Wahlleistungen bezeichnet. Abhängig vom Tarif haben privat Versicherte die Möglichkeit, die Kosten dafür ebenfalls erstattet zu bekommen.