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Restkostenversicherung

Beihilfeberechtigte können diese Art der privaten Zusatzversicherung abschließen und anfallende Eigenleistungen absichern.  Sie erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen, die von der Beihilfe nicht gezahlt werden. Daher ist die Restkostenversicherung auch unter den Begriffen Beihilfe-Ergänzungstarif oder Beihilfe-Restkostentarif bekannt.