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Rücktransport

PKV Versicherte können die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland erstattet bekommen, je nachdem welchen Tarif sie haben. Allerdings besteht hier die Ausnahme, dass der Transport medizinisch notwendig ist, d.h. Die Versorgung im Ausland nicht sichergestellt ist. GKV Versicherte bekommen grundsätzlich den Rücktransport nicht erstattet. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.