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Selbstbeteiligungsprinzip

Das Selbstbeteiligungsprinzip besagt, dass umso höher die Selbstbeteiligung innerhalb eines Tarifs ausfällt, umso niedriger sind die eigentlichen Beitragskosten. Alle Kosten die diesen Selbstbeteiligungsbetrag übersteigen, übernimmt die Versicherung.