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Widerrufsrecht

Wenn ein Vertrag innerhalb kurzer Zeit (zumeist sind das 14 Tage) aufgelöst werden soll, hat der Verbraucher in Deutschland ein gesetzlich festgelegtes Widerrufsrecht. Dies muss der Versicherungsgesellschaft textlich, ohne Begründung und innerhalb des Zeitraums mitgeteilt werden, sollte der Vertrag aufgelöst werden sollen. Die Frist beginnt dabei mit dem schriftlichen Erhalten des Versicherungsscheins (Versicherungsbeginn).

Wichtig ist, dass die Versicherungsgesellschaft über das Widerrufsrecht informiert und es sich schriftlich, durch die Unterschrift des Versicherten, bestätigen lässt.