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Beitragsrückerstattung

Eine Beitragsrückerstattung erfolgt in der PKV üblicherweise dann, wenn der Versicherte keine Leistungen seiner Krankenversicherung in Anspruch genommen hat. Dies kann entweder der Fall sein, wenn er das ganze Jahr über gesund war oder die Arztkosten unter dem jährlichen Selbstbehalt geblieben sind. Eine Beitragsrückerstattung ist häufig gestaffelt, erhöht sich also von Jahr zu Jahr. Lies unseren Ratgeber zum Thema „Beitragsrückerstattung„.