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AXA Krankenversicherung Ausland

Mit der AXA Krankenversicherung Ausland decken Singles und Familien im Urlaub Lücken, die sich aus der GKV ergeben. Auch wenn in Europa bzw. Ländern mit Sozialversicherungsabkommen der Schutz vor Ort gilt, sind finanzielle Risiken nicht ausgeschlossen. Und was ist, wenn wegen einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls der Rücktransport nötig wird? Die Auslands-Reisekrankenversicherung der AXA , will über bedarfsgerechte AXA Krankenversicherung Tarife genau diese Kostenrisiken vermeiden helfen. Was steckt in den Tarifen wirklich drin? Eines vorweg: In der AXA Krankenversicherung Ausland gibt es Schutz für Reisen bis 56 Tage – oder ein ganzes Jahr.

AXA Krankenversicherung Ausland: Die wichtigen Fakten

  • Reisekrankenversicherung deckt Versorgungslücke
  • AXA singleTRAVEL für Reisen bis 56 Tage
  • singleTRAVEL wird für ein Jahr Versicherungsdauer abgeschlossen
  • Vertrag kann auch für mehrere Personen abgeschlossen werden
  • Tarif erstattet beim Zahnarzt schmerzstillende Behandlung
  • AXA übernimmt provisorischen Zahnersatz
  • AXA Einzelpolice deckt Reisen bis zu 365 Tage
  • Einzelpolice wird über PKV Kosten für jeden Aufenthalt separat abgeschlossen

Tipp: In der Privaten Krankenversicherung als Vollversicherung gehört ein Auslandsschutz meist schon mit dazu.

Wichtig: Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, raten wir bei den Eingaben genau hinzuschauen. Nur wenn die Angaben korrekt und ohne Fehler gemacht werden, führt der individuelle PKV Vergleich zu passenden Ergebnissen.

1. AXA Krankenversicherung Ausland: Angebote im Detail

Die AXA Krankenversicherung bietet beim Thema Auslandsschutz Versicherten zwei Tarifoptionen an. Kunden haben einmal die Möglichkeit, mit dem singleTRAVEL eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, die für ein Jahr gilt. Für alle Reisen gilt ein Versicherungsschutz für die ersten acht Wochen Reisedauer. Wo klar ist, dass der Aufenthalt deutlich länger dauern wird, ein Jahr aber nicht überschreitet, kommt der Abschluss einer Einzelpolice in Frage. Wie sehen die Leistungen der Tarifgruppen aus?

Tarif singleTRAVEL: Bis 56 Tage pro Jahr im Ausland versichert

Kern des singleTRAVEL Tarifs der AXA Krankenversicherung Ausland ist der Schutz während Auslandsaufenthalten, die eine Dauer von 56 Tagen (oder acht Wochen) nicht überschreiten. Wichtig ist an diesem Punkt der Wortlaut in den Versicherungsbedingungen. Laut AXA Krankenversicherung gilt der Schutz während jeder Reise für die ersten acht Wochen. Eingeschlossen in den Leistungskatalog sind:

  • Ambulante Heilbehandlung als Privatpatient
  • Verordnete Arznei- und Verbandsmittel
  • Verordnete Heilmittel wie Bäder oder Inhalationen
  • Schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen
  • Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien
  • Krankenhausbehandlungen als Privatpatient
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport
  • Leistungsgarantie, wenn die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit nicht möglich ist (auch über 56 Tage hinaus)

Die Mindestlaufzeit des Vertrags erstreckt sich über ein Jahr, gekündigt werden kann unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist.

Tarif Auslandsreise Einzelpolice: Ganzjährig sorgenfrei im Ausland unterwegs

In dieser Tarifgruppe erstreckt sich der Versicherungsschutz immer nur auf den einzelnen Aufenthalt. Im Vergleich zum singleTRAVEL endet der Versicherungsschutz aber nicht bereits nach acht Wochen. Die zeitliche Geltung der AXA Auslandsreise Einzelpolice erstreckt sich auf einen Zeitraum von bis zu 365 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums haben Versicherten Anspruch auf Leistungen wie:

  • Ambulante Heilbehandlungen als Privatpatient
  • Erstattung ärztlich verordneter Medikamente
  • Kostenübernahme Heil- und Verbandsmittel
  • Übernahme schmerzstillender Zahnbehandlungen
  • Krankenhausbehandlungen, inkl. Operationen als Privatpatient
  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Deutschland

2. Ablauf im Schaden-/Krankheitsfall: Das passiert im Ausland

Im Ausland zum Arzt oder gar ins Krankenhaus zu müssen ist eine Herausforderung. Neben anderen Abrechnungsregelungen kommt die Sprachbarriere hinzu. Der erste Ansprechpartner im Schadensfall ist AXA Assistance. Die 24-Stunden-Notruf-Hotline ist über +49 (0) 221 148-36515 erreichbar.

Neben Unterstützung bei der Suche nach qualifizierter medizinischer Betreuung im Ausland stellt die Hotline Hilfe bei der Organisation des medizinisch notwendigen Krankenrücktransports zur Verfügung.

Wichtig: Im Fall einer stationären Behandlung ist der Kontakt zu AXA Assistance unverzüglich herzustellen. So kann unter anderem die Möglichkeit einer Direktabrechnung geklärt werden.

Sofern der Notfall/Schadensfall bei einem Aufenthalt in den USA entsteht, können aufgrund der dort geltenden Regelungen erhebliche Kosten entstehen – die selbst über Gebühren für gängige Private Krankenversicherung Leistungen im Inland deutlich hinaus gehen. Der Versicherer empfiehlt daher bereits für die Planungsphase, Kontakt aufzunehmen.

3. Schadensmeldung: Darauf gilt es zu achten

Die Auslandskrankenversicherung erstattet Kosten, die dem Versicherten im Ausland für die Behandlung entstehen. Grundsätzlich ist – wie bereits im vorhergehenden Abschnitt angesprochen – der Kontakt zum AXA 24-Stunden-Kundenservice anzuraten.

Aus Sicht des Versicherten spielt natürlich eine Rolle, wie schnell Kosten ersetzt werden. Ein wichtiger Aspekt betrifft die Frage, ob und wann die AXA mit dem Leistungserbringer direkt abrechnet – etwa im Rahmen einer teuren stationären Unterbringung.

Wichtig: Für die Schadensmeldung sieht die AXA – etwa im singleTRAVEL – konkrete Fristen vor. Eine stationäre Behandlung ist dem Versicherer innerhalb von zehn Tagen nach Behandlungsbeginn anzuzeigen. Andere Erstattungen muss der Versicherte binnen drei Monate nach Reiseende einreichen.

Soll eine Behandlung erstattet werden, die im Geltungsbereich der Europäischen Krankenversicherungskarte in Anspruch genommen wurde, muss der Versicherte die Rechnung zuerst bei der GKV eingereicht werden. Nachdem die Krankenkasse ihren Leistungsvermerk gemacht hat, übernimmt die AXA die Differenz. Andernfalls geht die Originalrechnung direkt zu AXA. Tipp: Im Fall eines fremdschriftlichen Belegs ist der Kunde angehalten, handschriftlich Leistungsvermerke vorzunehmen.

4. AXA Auslandskrankenversicherung: Jetzt beantragen!

Der Familienurlaub, eine Work & Travel oder die Geschäftsreise – Singles und Familien sind heute oft mehrmals im Jahr im Ausland unterwegs. Dabei macht sich leider ein Teil der Betroffenen immer noch keine Gedanken darüber, was im Fall einer Krankheit im Urlaub für Folgen drohen. Auf die GKV sollte sich niemand verlassen. Es passiert schnell, dass eine scheinbar belanglose Verletzung im Ausland teuer werden kann. Dieses Risiko gilt es in jedem Fall auszuschließen. Der Weg kann über die AXA Reise-Krankenversicherung führen. Der Vorteil: Mit den Tarifen singleTRAVEL oder der Einzelpolice wird der Versicherungsschutz ganz bequem den Bedürfnissen angepasst. Familien müssen sich mit der Jahrespolice singleTRAVEL um den Schutz keine Gedanken machen – egal, wie oft sie in Urlaub fahren. Und die Einzelpolice schützt lange Aufenthalte im Ausland von bis zu 365 Tagen.

Fazit: Mit zusätzlicher Krankenversicherung im Ausland abgesichert

Reisen gehört heute einfach dazu. Und viele Haushalte beschränken sich hier nicht nur auf Ostsee oder Alpen. Im Gegenteil: Viele Familien brechen jedes Jahr Richtung Mittelmeer, ans Rote Meer oder sogar in die Karibik auf. Wer sich im Ausland aufhält, muss auch an die eigene Gesundheit denken. Es geht hier nicht um die Reiseapotheke – sondern was im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls passiert. Leider ist der Schutz gerade für Kassenpatienten – anders als im Fall Private Krankenversicherung Ausland häufig lückenhaft. Ohne Reisekrankenversicherung droht ein finanzielles Risiko. Mit der AXA Krankenversicherung Ausland lässt sich die Lücke schließen – entweder für mehrere Reisen pro Jahr oder einen Aufenthalt bis 365 Tage.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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