So wie jedes Krankenhaus über unterschiedliche Fachärzte verfügt, so gibt es auch bei der Vielfalt der Ausstattungen und Patientenversorgungsmöglichkeiten kaum Grenzen, das betrifft vor allem die Ein-, Zwei- und Mehrbettzimmer. Als GKV-Versicherter bekommt man bei einem stationären Aufenthalt die gesetzlich definierten Regelleistungen bezahlt, während PKV-Versicherte ihre Leistungen je nach Bedarf selbst zusammenstellen können. Hierbei ist wohl die bekannteste Frage bei der Zusammenstellung von Leistungen in einer Privaten Krankenversicherung: Benötige ich wirklich ein Einbettzimmer oder reicht mir die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer?
Aus verschiedenen Erfahrungen unsere Leser hat die Redaktion von Versicherungen-online dazu eine konkrete Übersicht der Vor- und Nachteile der Zimmerkategorien erstellt, um die Entscheidung der abzusichernden Leistungen zu erleichtern.
Inhaltsverzeichnis
1. Das Mehrbettzimmer
Die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer ist die Regelleistung für GKV-Versicherte und für PKV-Versicherte, wenn sie sich für einen Tarif mit Standardkategorien entscheiden. Es besteht zumeist aus 3 bis maximal 8 Betten. In etwas komfortableren Mehrbettzimmern ist zwischen den einzelnen Betten ein Vorhang angebracht, um ein gewisses Maß an Privatsphäre zu gewährleisten.
2. Das Zweibettzimmer
Nicht mehr in den Regelleistungen für GKV-Versicherte ist das Zweibettzimmer. Hier werden maximal zwei Patienten untergebracht und es wartet zudem mit mehr Komfort wie beispielsweise einem Telefon, TV-Gerät oder Handtücher auf. Als GKV-Versicherter kann man, wenn man sich gegen ein Mehrbettzimmer entscheidet, zuzahlen (meist zwischen 40 Euro bis 60 Euro pro Tag) und in ein Zweibettzimmer umziehen.
Als PKV Versicherter regelt man die minimale Unterbringung in einem Zweibettzimmer im Leistungsvertrag.
3. Das Einbettzimmer
PKV Versicherte können diese Leistung als Regelleistung in ihren Leistungskatalog aufnehmen: Das Einbettzimmer. Für GKV Versicherte ist das nur möglich, wenn sie, ähnlich wie bei einem Zweibettzimmer, eine Zuzahlung in Kauf nehmen – hier liegt diese bei 60 Euro bis 120 Euro am Tag.
4. Häufige Ausstattung der Zwei- und Einbettzimmer
Wie erwähnt, verfügt jedes Krankenhaus über unterschiedlichste Ausstattungen und Möglichkeiten der Patientenversorgung. Die Ausstattung der Kliniken mit öffentlichem Träger ist natürlich auf die Verpflegung von GKV-Versicherten spezialisiert, während Kliniken mit privatem Träger dementsprechend mehr Komfort-Zimmer zur medizinischen Betreuung mehrerer PKV-Versicherte anbieten. Zur Übersicht der TOP Kliniken mit privatem Träger
Zu den komfortablen Ausstattungen die häufig in Ein-, aber auch in Zweibettzimmern anzutreffen sind, gehören: Telefon, TV-Gerät, Handtücher, kostenfreies Parken, Obstvariationen, Kaffee und Kuchen. Sollten Sie diese Leistungen versichern lassen wollen, finden Sie hier die beste private Krankenversicherung. Es lohnt sich!
Fazit: Ein-, Zwei- und Mehrbettzimmer in einer Klinik
PKV-Versicherte können die Unterbringung in einem Einzel- oder Zweibettzimmer im Leistungskatalog ihres Tarifs festlegen, während GKV Versicherte für diesen Service zuzahlen müssen.