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Schönheitsoperation PKV: Wann wird gezahlt?

Schönheitsoperation Private Krankenversicherung: Geht das gut? Körpertuning und Selbstoptimierung sind Themen die viele interessieren. Kein Wunder, dass vor allem minimalinvasive Eingriffe, wie Faltenbehandlungen mit Botox voll im Trend liegen. Eine Schönheitsoperation ist eine OP, die keinen medizinischen Anhaltspunkt besitzt und aus ästhetischen sowie subjektiven Gründen vorgenommen wird.

Was bedeutet es für einen privat Versicherten, wenn er sich für einen ästhetischen Eingriff entscheidet? Hat er Anspruch auf Erlassung? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Schönheitsoperation Private Krankenversicherung: Darauf müssen Sie achten

  • Vor dem Eingriff sollte klar sein, was von der Operation erhofft wird und was realistisch ist.
  • Der behandelnde Arzt sollte eine Facharztausbildung besitzen.
  • Bei weniger akut lebensgefährlichen Komplikationen übernimmt die PKV nicht unbedingt die Kosten einer Folgebehandlung.
  • Wer sich für eine Schönheitsoperation aus verschiedensten Gründen entscheidet, kann nur in bestimmten und individuellen Ausnahmen mit einer Kostenübernahme der PKV rechnen.
Für weitere Informationen zum Thema „Schönheitschirurgie: Was sollten Sie beachten?“ empfehlen wir unser Interview mit dem renommierten Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. med. Helge Jens. Zum Interview: Das sollten Sie beachten

Natürlich stellt sich an dieser Stelle die Frage: Warum sollte ich einen ästhetischen Eingriff vornehmen lassen, wenn es doch immer Risiken bei einer Operationen gibt?

1. Allgemeines zur Schönheitschirurgie

Für viele Menschen stehen vor allem berufliche Gründe im Vordergrund. Dabei geht es zumeist um einen konkreten Wettbewerbsvorteil. Beispiele hierfür gibt es zahlreiche, wie die Ausarbeitung eines markanteren Kinns bei einem eher rundlichen Gesicht, um als Chef mehr Dominanz auszustrahlen. Oder ein minimales Facelifting, um als gealterte Schauspielerin auch noch jüngere Rollen annehmen zu können – all diese Beispiele zeigen nur das Motiv der Wettbewerbsbevorteilung.

Ein weiteres Motiv hängt mit dem Folgen eines extremen Schönheitsideals zusammen, der Dysmorphophobie. Betroffene leiden unter der Störung der Wahrnehmung des eigenen Körpers und nehmen in gar verunstaltet wahr, was sie teilweise zu zahlreichen Schönheitsoperationen veranlasst. Dies kann mit einer Haartransplantation anfangen und mit dem Aufspritzen der Lippen aufhören. So gut ein rein kosmetischer Eingriff für das Selbstwertgefühl sein kann, so groß sind auch einige Risiken, die es bei jeder Operation zu beachten gilt. So kommen neben den allgemeinen Risiken wie Embolien, Thrombosen und Allergien noch die Risiken von Schwellungen, Blutergüssen, Infektionen oder bleibenden Narben hinzu.

2. Die Vielzahl der Schönheitsoperationen

Die Anzahl der Eingriffe die vorgenommen werden können ist mit den Jahren gestiegen und auch die Art der Ausführung ist erheblich verbessert worden. Zu den ästhetischen Eingriffen gehören:

3. Keine Kostenübernahme: Wann die PKV trotzdem zahlt

Leider ist in Deutschland keine Kostenübernahme für GKV und PKV Versicherte bei kosmetisch-chirurgischen Eingriffen vorgesehen, egal welche Leistungen sie in ihren Tarifen vereinbart haben. Jegliche Kosten samt Verdienstausfällen sind hierbei vom Patienten zu tragen, denn ästhetische Eingriffe bzw. Schönheitsoperationen die auch durch nicht-operative Wege gelöst werden können, werden grundsätzlich nicht bezahlt.

Aber, die PKV betrachtet grundsätzlich auch den Einzelfall, d.h. wenn vom Versicherten begründet werden kann, dass der Eingriff eben nicht aus ästhetischen Gründen erfolgt, sondern, da ein erheblicher Schmerzgrund vorliegt, medizinisch notwendig ist. Beispielsweise wenn Atemprobleme auf Grund einer fehlgebildeten Nase vorliegen oder schwere Rückenprobleme wegen zu großer Brüste zu erdulden sind. Gleiches gilt auch bei großen psychologischen Problemen, die auf Grund von gesellschaftlich weniger akzeptierten Schönheitsfehlern auftreten.

Eine Kostenübernahme kann auch durch eine vom Patienten angeregt Kostengegenüberstellung gegeben werden. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise eine einmalig durchgeführte Laseroperation günstiger ist, als die Bezuschussung mehrerer Brillen über mehrere Jahre.

4. Was passiert, wenn es zu Komplikationen kommt?

Wie angesprochen, gibt es bei Schönheitsoperationen Risiken, die zu erheblichen Komplikationen führen können. Wer übernimmt die Kosten der Folgebehandlungen? Bei einem lebensbedrohlichen Zustand wie beispielsweise einer Lungenembolie, zahlt die PKV die Behandlungskosten. Bei Komplikationen, die nicht unbedingt akut lebensbedrohlich sind, wie die Behandlung einer Blutvergiftung die von einem weniger renommierten Arzt verursacht worden ist, kann der Fall jedoch anders aussehen. In diesem Fall ist die konkrete Absprache mit dem jeweiligen Versicherer notwendig, da auch hier erneut der Einzelfall betrachtet wird.

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Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

Fazit: Schönheitsoperationen PKV: Wann wird gezahlt?

Wer sich für eine Schönheitsoperation aus verschiedensten Gründen entscheidet und von einem ausgebildeten Facharzt über Risiken und Komplikationen aufgeklärt wurde, kann leider nicht mit der Übernahme der Kosten von der PKV rechnen. Dies ist nur in bestimmten und individuellen Fällen möglich. Dies betrifft medizinische Notwendigkeiten, wie Schmerzen oder ein Kostenvergleich zwischen einmaligen Eingriffen im Gegensatz zu fortlaufenden Zahlungen.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

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