• Ausgezeichnete Tarife
  • Unabhängiger Vergleich
Beihilfeergaenzungstarif

Beihilfeergänzungstarif: Was ist er & was zahlt er?

Beamte müssen sich nicht in der GKV versichern, sondern können sich dank der Beihilfe auch für die PKV versichern. Ist dieser Schritt wirklich sinnvoll oder im Vergleich keine so gute Entscheidung? Leider zahlt der Dienstherr nicht für alle Behandlungen. Viele Gesellschaften bieten daher Beihilfeergänzungstarife an. Damit kann der Versicherungsschutz ausgebaut werden. Ist deren Abschluss angesichts höherer Monatsbeiträge wirklich gerechtfertigt?

Eine Zahnbehandlung kann auch für Privatversicherte wirklich teuer werden. Zahnersatz als Implantat kostet schnell 1.500 Euro bis 2.000 Euro – pro Zahn. Dumm, wenn die Beihilfe und die Restkostenversicherung der PKV dann nicht allen Kosten decken. Ist der Beihilfeergänzungstarif wirklich eine Option, um dieses Risiko aufzufangen?

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Was ist der Beihilfeergänzungstarif für Beamte?

Beamte, Richter und andere Bedienstete in einem besonderen Dienstverhältnis bei öffentlichen Dienstherren erhalten über die Beihilfe besondere Unterstützung. Hier wird ein Teil der Krankheitskosten direkt vom Dienstherren getragen. Im Vergleich zur GKV gibt es noch andere Unterschiede – wie die Tatsache, dass Beihilfe in vielen Fällen nach dem Kostenerstattungsprinzip organisiert ist.

Im Kostenerstattungsprinzip rechnen Behandler direkt mit Beihilfeberechtigten ab, die anschließend die Rechnung bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung (welche den Restbetrag erstattet) einreichen.

Leider werden im Rahmen der Beihilfe nicht alle Leistungen bezahlt – was einzelne Behandlungen und Arznei- oder Hilfsmittel betrifft (s. Hilfsmittelkatalog). Beispiele können sein:

  • Mittel zur Behandlung von Entzündungen der Mundschleimhaut
  • rezeptfreie Arzneimittel gegen Grippe und grippale Infekte
  • bestimmte Behandlungen beim Zahnarzt.

Das Ergebnis ist eine Deckungslücke. So sind nach § 16 Bundesbeihilfeverordnung einige Leistungen nur 60 Prozent, andere sogar nur zu 40 Prozent beihilfefähig. Heißt im Klartext: Wer einen Anspruch auf Beihilfe von 50 Prozent hat, bekommt nur einen Bruchteil dieser Kosten ersetzt. Selbst mit den Leistungen der Beihilfetarife bleibt – im Vergleich zur Vollversicherung für Angestellte und Selbständige – eine Lücke.

Hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Dieser erhöht die Erstattung und kann so ausgedehnt werden, dass Beihilfeberechtigte nahezu alle Restkosten aus der Behandlung absichern.

2. Welche Versorgungslücken gibt es überhaupt bei Beamten?

Beihilfe leistet in drei Kategorien:

  1. Zahnarzt
  2. Ambulante Behandlungen
  3. Stationäre Behandlungen.

Lücken können in allen drei Bereichen entstehen, sind aber besonders beim Zahnarzt – siehe das Beispiel aus der Bundesbeihilfeverordnung – und bei einer ambulanten Behandlung wahrscheinlich. Dies schließt auch die Psycho- und Verhaltenstherapie ein.

In diesem Bereich sieht die Bundesbeihilfeverordnung feste Erstattungsgrenzen hinsichtlich der Anzahl der Sitzungen vor. Beihilfefähig sind als Regelleistung höchstens 60 Sitzungen, maximal aber 80 Sitzungen.

Wo die Bundesbeihilfeverordnung leider sehr vage bleibt, ist die Behandlung im Krankenhaus. Nach § 26 BBhV orientiert sich die Beihilfe an dieser Stelle am 5. Buch des Sozialgesetzbuches, welches den Rahmen der GKV umreißt. Damit entstehen durchaus Versorgungslücken, denen sich Beamte klar sein müssen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

3. Welche Leistungen werden vom Beihilfeergänzungstarif übernommen?

Grundsätzlich legt immer die Entscheidung für den Tarif fest, welches Leistungsniveau der Ergänzungstarif absichert. Versicherer bauen den Schutz der PKV für Beihilfeberechtigte oft modular auf. Über eine Restkostenversicherung wird der Schutz gegen Krankheitskosten nach dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) realisiert.

Zusätzlich können weitere Leistungsmodule in das individuelle Versicherungsportfolio aufgenommen werden. Diese sichern dann beispielsweise:

  • Behandlung durch den Chefarzt
  • 2- und 1-Bett-Zimmer bei stationären Behandlungen
  • Beihilfeergänzungstarif zur Schließung der Lücken bei Zahnbehandlung und Hilfsmitteln.

Einzelne Module können miteinander gekoppelt werden. So ist es bei einigen Gesellschaften nur möglich, den Beihilfeergänzungstarif zusammen mit einer Chefarztbehandlung abzuschließen. Andere Versicherer kombinieren ihre Beihilfe-Tarife automatisch mit einem Ergänzungsmodul. Leider erfahren Interessenten die konkreten Leistungen der Ergänzungstarife nicht selten nur im Zusammenhang mit einer Beratung.

4. Bietet jede PKV einen Beihilfeergänzungstarif an?

Gesellschaften, die eine PKV für Angestellte, Freiberufler oder Kinder und Beamte anbieten, haben heute oft auch einen oder manchmal auch mehrere Beihilfeergänzungstarife im Angebot. Allerdings darf diese Aussage nicht zu stark pauschalisiert werden. Im Test kristallisieren sich auch Versicherer heraus, bei denen Leistungen der Ergänzungstarife in den Standard-Tarifen zur Beihilfe aufgehen.

Der Beihilfeergänzungstarif wird leider zu oft falsch verstanden. Es handelt sich hier um keinen Tarif, der plötzlich alle Lücken ohne Ausnahme schließt. Was eine PKV im Grundtarif nicht übernimmt, wird durch den Ergänzungstarif nicht plötzlich zu 100 Prozent übernommen. Auch kann nicht bei Versicherer A die Beihilfe und bei Gesellschaft B der Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen werden. Beides lässt sich nur über einen Versicherer abdecken.

5. Was kostet ein Beihilfeergänzungstarif für Beamte?

Leider lassen sich die Kosten für den Beihilfeergänzungstarif für Beamte sehr schwer in der Praxis erfassen. Im Rahmen der Beitragsrechner stellen die Versicherer häufig nur Infos zu den Beihilfetarifen zur Verfügung. Allerdings bekommen Interessenten manchmal über Umwege eine Ahnung davon, wie die Beiträge aussehen – wenn Versicherer in den Grundtarife bereits Module integrieren und die Beiträge über Beitragsrechner abrufbar sind. Ein Beispiel ist die Union Krankenversicherung AG.

Untenstehendes Bild zeigt den Beitrag für einen 1994 geborenen Bundesbeamten mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Die UKV kombiniert in den Tarifmodellen Optimal und Comfort unterschiedliche Ergänzungsleistungen. Die Beitragsdifferenz zum Grundtarif liegt bei bis zu mehr als 40 Euro im Monat.

beihilfeergaenzungstarif-beitrag-union-krankenversicherung
Beitragsübersicht zu den Tarifen der Union Krankenversicherung AG inklusive Beihilfeergänzungstarifen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Vorerkrankungen sind kein genereller Ausschlussgrund – weder für die Beihilfetarife noch die Ergänzungstarife. Allerdings besteht an diesem Punkt generell ein Risiko, mit Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen konfrontiert zu werden. Vorerkrankungen zu verschweigen, ist übrigens auch keine Lösung. Hier besteht einfach nur das Risiko, am Ende einer Vertragskündigung durch den Versicherer zu erleben. Übrigens: Schwangerschaft ist nach allgemeiner Rechtsauffassung keine Krankheit.

Nein, grundsätzlich sind in der PKV die Leistungen aus einem Tarif/Vertrag nur für den Versicherten angedacht. Sofern Ehepartner und Kinder beihilfeberechtigt sind, müssen für diese Personengruppe eigene Beihilfetarife in der PKV mit entsprechenden Ergänzungen abgeschlossen werden.

Über die Beihilfeergänzungstarife werden Beamte nicht automatisch zu Privatversicherten, die überhaupt keine Leistungen mehr zahlen. Eine Absicherung, die vorher bereits einzelne Behandlungen grundsätzlich ausgeschlossen hat, übernimmt diese im Ergänzungstarif nicht plötzlich vollständig. Was Beamte noch zahlen müssen, hängt von den Tarifbedingungen ab. Gerade in der Psychotherapie oder bei Kieferorthopädie bleiben immer Leistungslücken.

Hier ist der persönliche Anspruch entscheidend. Ein pauschales Ja oder Nein wird es an dieser Stelle nicht geben. Wer eine hohe Kostenerstattung erreichen will, ist bei den Ergänzungstarifen gut aufgehoben. Auf der anderen Seite muss in die Entscheidung einfließen, dass Dienstherren die Beihilferegelungen ändern können. Gute Tarife sollten eine dynamische Anpassungsklausel enthalten, die immer ein gleichbleibendes Niveau absichert.

Fazit: Beihilfe ergänzen und Kosten reduzieren

Beamte erhalten Beihilfe und schließen eine Versicherung über die restlichen Kosten ab. Leider ist es in der Praxis so, dass die Beihilfe nicht alles deckt. Mit einem Ergänzungstarif lassen sich Lücken schließen. Allerdings haben Beamte oft falsche Vorstellungen. Mit dem Beihilfeergänzungstarif lassen sich Erstattungen erhöhen – aber eben nicht für alle Leistungen. Gerade Psychotherapie und KFO bleiben weiter Sorgenkinder.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

Jetzt unverbindliches PKV-Angebot einholen!