• Ausgezeichnete Tarife
  • Unabhängiger Vergleich

Was kostet eine Nacht im Krankenhaus? (Privatzahler, stationäre Behandlung)

Wie teuer wird es für Selbstzahler eigentlich im Krankenhaus? Beim Hausarzt kostet die Behandlung – etwa bei einer einfachen Erkältung – selten mehr als 60 Euro. Bei einem stationären Aufenthalt wird es schnell sehr viel teurer. Hier kostet jeder Tag mehrere hundert Euro. Wie hoch fällt die Abrechnung genau aus? Und müssen Privatversicherte eine horrende Rechnung am Ende vorstrecken?

In Deutschlands fast 1.900 Krankenhäusern werden pro Jahr mehr als 16 Millionen Patienten behandelt. Dafür entstehen dem Gesundheitssystem Kosten von knapp 127 Milliarden Euro. Gesetzlich versicherte Patienten machen sich – bis auf den festgelegten Eigenanteil von 10 Euro je Tag. Rechnet die private Krankenversicherung an dieser Stelle auch nach dem Prinzip der Kostenerstattung ab?

Achtung: Bitte prüfen Sie, dass die eingegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Ansonsten kann leider kein Vergleich erstellt werden.

1. Was kostet ein Tag im Krankenhaus als Selbstzahler?

Grundsätzlich hängt der Aufenthalt immer an der Diagnose und den Therapien, auf welche die Klinikärzte setzen. Bei jedem stationären Aufenthalt ist zwischen dem medizinischen Teil der Kosten und der Unterbringung im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer – den sogenannten Hotelkosten. Natürlich sind Behandlung und Unterbringung in der Praxis kaum voneinander zu trennen.

Wahrscheinlich wird sich niemand einfach in ein Krankenhausbett freiwillig ohne Behandlung legen. Insofern ist der Tag im Krankenhaus pauschal – und ohne eine konkrete Behandlung – schwer zu erfassen.

Ein erster Anhaltspunkt dafür sind die veranschlagten Gebühren für Wahlleistungen. Viele Kliniken berechnen hier für die Ein- oder Zweibettzimmer Summen zwischen 150 Euro bis 200 Euro – pro Patienten und Nacht. Werden die Behandlungskosten hinzugerechnet, ist die Rechnung schnell sehr viel höher. Ausschlaggebend sind an dieser Stelle immer Regelungen aus dem:

  1. Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen/KHEntgG
  2. Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze/KHG.

Hierüber macht der Gesetzgeber zentral Vorgaben zur Abrechnung von Krankenhausleistungen. Für Selbstzahler können diese Rahmenbedingungen als grobe Richtung gelten. Als Faustregel kann sich am Bundesbasisfallwert orientiert werden. Dieser liegt laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen bei 4.000,71 Euro. Je nach Diagnose gibt es spezielle Wichtungsfaktoren. Bei einem Faktor von 3 ist mit einer Rechnung von circa 12.000 Euro zu rechnen. Bei einer Behandlungsdauer von 10 Tagen kostet der Tag im Krankenhaus etwa 1.200 Euro.

Mit Privatversicherten rechnen Krankenhäuser teilweise nach Erstattungsprinzipien ab, die sich von der GKV deutlich unterscheiden. Daher sind die Angaben basierend auf den Basisfallwerte lediglich als Schätzung anzusehen. Die Höhe der Rechnung hängt von Diagnose, Schwierigkeit der Behandlung, Beteiligung des Chefarztes usw. ab.

Krankenhäuser sichern sich gegenüber finanziellen Risiken bei Selbstzahlern ab. Es werden Abschläge auf die erwartete Behandlung verlangt. Mehrere tausend Euro sind an dieser Stelle durchaus einzuplanen. Wer einen Sprung ins kalte Wasser verhindern will, drängt beim Arzt immer auf einen Kostenvoranschlag – welcher der PKV direkt vorgelegt wird.

2. Wie rechnet man den Krankenhausaufenthalt als PKV-Patient ab?

Aufgrund der Unterscheidung zwischen pflegerischen und rein medizinischen Leistungen unterscheiden sich die Abrechnungsvorschriften für Krankenhäuser. Diese Systeme berücksichtigen die Art der Behandlung, die Aufenthaltsdauer des Patienten und die Komplexität der medizinischen Eingriffe. Gegenüber Patienten werden Leistungen basierend auf folgenden Grundlagen abgerechnet:

  1. GOÄ und GOZ
  2. KHEntgG
  3. KHG.
Laut PKV Verband sind die Fallpauschalen im Krankenhaus für Privat- und Kassenpatienten. Unterschiede ergeben sich aber durch die Wahlleistungen. Fallpauschalen gelten nur im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen.

Hinsichtlich der Abrechnung gibt es:

  • Liquidationen auf Basis einer direkten Erstattungsvereinbarung mit der PKV
  • Liquidationen nach dem herkömmlichen Prinzip der Kostenerstattung.

Wann greift welche Variante? Wenn Patienten zum Beispiel eine aufwendige Magenverkleinerung durchführen lassen oder Beamte nach einem Fahrradunfall stationär eine Behandlung brauchen, kann die Klinik alle Kosten mit einer privaten Krankenversicherung liquidieren. Teilweise werden auch Wahlleistungen wie das Zwei-Bettzimmer so abgerechnet.

Für andere Zusatzleistungen, wie die Behandlung durch den Chefarzt, geht die Rechnung normalerweise an den Privatversicherten. Dieser reichen alle Rechnungen zur Kostenerstattung bei seiner PKV ein.

3. Unterschied direkte & indirekte Abrechnung bei stationärer Behandlung

In der privaten Krankenversicherung werden gerade im ambulanten Bereich Behandlungen zwischen Arzt und Patient abgerechnet. Ein Beispiel sind Erkältungssymptome, die privat versicherte Angestellte und Selbständige zum Arzt treiben. Aber auch viele Behandlungen rund um eine Schwangerschaft werden so abgerechnet.

Vom Patienten als Rechnungsempfänger geht die Liquidation zum Versicherer. Dieser erstattet die Kosten entsprechend des PKV Tarifs. Sofern ein Selbstbehalt oder Leistungsausschlüsse – wegen Vorerkrankungen – im Vertrag vereinbart sind, werden diese in der Liquidation berücksichtigt.

Im Rahmen der Kostenerstattung rechnen Haus- und Fachärzte basierend auf der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab. Diese verrechnet Behandlungen über einzelne Gebührenziffern, die auf Rechnungen mit dem entsprechenden Steigerungsfaktor angegeben sind.

Bei einer direkten Abrechnung geht die Liquidation der Behandlungsleistung direkt an die PKV. Ein Modell, das im ambulanten Rahmen eher selten auftaucht. Verbreitet wird zu dieser Abrechnung bei den allgemeinen Krankenhausleistungen gegriffen. Hier wäre es Patienten finanziell wie auch vom ethischen Standpunkt kaum zuzumuten, mehrere zehntausend Euro vorzustrecken.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

4. Unterschied stationäre und ambulante Krankenhaus-Behandlung in der PKV

Private Krankenversicherungstarife decken ein breites Leistungsspektrum in der Vollversicherung ab – sowohl beim regulären Hausarzt-Besuch als auch im Krankenhaus. Hinsichtlich der Abrechnung gibt es bereits wie erwähnt Unterschiede. Ambulant ist fast immer eine Kostenerstattung gelebte Praxis, für stationäre Behandlungen wird direkt vom Krankenhaus mit der PKV abgerechnet.

Ein weiterer Unterschied: Bei einem Klinikaufenthalt gelten Basisfallpauschalen in der GKV – an welcher sich diesmal auch die PKV orientiert. Trotzdem können Privatversicherte ihren Schutz aufwerten und sich komfortabel im Ein-Bettzimmer behandelt lassen.

Die Unterschiede zwischen einer stationären und ambulanten Behandlung in der Arztpraxis gelten übrigens auch für eine ambulante Behandlung in Klinikräumen. Hier greift nicht das System der Fallpauschale, ambulante Leistungen werden im Rahmen der GOÄ abgerechnet – und anschließend bei der PKV eingereicht.

Achtung: Grundsätzlich eigenständig agieren im Hinblick auf die Abrechnung übrigens reine Privatkliniken. Diese vereinbaren individuell die Abrechnung mit ihren Patienten und sind an dieser Stelle auch nicht an Fallpauschalen gebunden.

5. Was würde eine private Operation kosten ohne Versicherungsschutz?

Welche Kosten auf einen Selbstzahler ohne Versicherungsschutz zukommen, ist seriös nicht pauschal zu bewerten. Minimalinvasive Behandlungen am Knie haben eine gänzlich andere Größenordnung als ein komplizierter Eingriff in der Kardiologie. Fakt ist: Wer sich einer stationären Behandlung unterziehen und mehrere Tage im Krankenhaus bleiben muss, braucht ein dickes Portemonnaie.

Zumindest ist mit einem niedrigen vierstelligen Betrag zu rechnen. Wahrscheinlicher wird es eher auf hohe vier- bis fünfstellige Summen hinauslaufen. Ein Gefühl vermittelt der DRG-Entgelttarif 2020 für Krankenhäuser der Sana Klinik München. Hier werden Kostenbeispiele in fünfstelliger Höhe genannt. Ein weiterer Hinweis sind die Kosten intensivmedizinischer Behandlungen aus der Corona-Pandemie, für die bis zu 3.000 Euro pro Tag für eine Behandlung veranschlagt sind.

Beispiel für die Kosten eines Aggregatwechsels beim Herzschrittmacher:

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema

Pauschal sind Fragen nach den Kosten pro Tag auf einer Intensivstation (ITS) schwierig zu beantworten. Das Ganze hängt von der Diagnose und dem damit verbundenen Behandlungs-/Pflegeaufwand ab. Gerade durch die Corona Pandemie sind die deutschen Intensivstationen in den Mittelpunkt gerückt – und damit auch die Kosten der Behandlung. Eine intensivmedizinische Versorgung hat die thüringische Landeskrankenhausgesellschaft mit bis zu 3.000 Euro veranschlagt.

Am unteren Ende lagen die Kosten bei 1.500 Euro – was für Corona-Patienten immer noch deutlich über den allgemeinen Durchschnittssätzen nach einer Studie aus dem Jahr 2004. Hier lagen die Tagessätze im Mittel bei rund 1.050 Euro. Im Vergleich mit anderen stationären Behandlungen sind ITS Patienten ein hoher Kostenfaktor.

Die Behandlung im künstlichen Koma bzw. die Frage nach den Kosten ist mit der Situation für Corona-Patienten vergleichbar. Für diese Personengruppe ist der Umfang bei den Kosten einer ITS Behandlung gut dokumentiert. Gerade schwere Fälle wurden häufig ins künstliche Koma gelegt und künstlich beatmet. Besonders schwere Fälle schlossen Mediziner an die ECMO (künstliche Lungenmaschine) an. Hieraus erklären sich die Behandlungskosten zwischen 1.500 Euro bis 3.000 Euro.

Die Geburt ist immer ein ergreifender Moment. Natürlich will sich niemand an dieser Stelle gern mit den Behandlungskosten beschäftigen. Basierend auf den Rahmenbedingungen und möglichen Komplikationen – etwa einer Becken-Endlage – ergeben sich individuell sehr unterschiedliche Behandlungskosten.

Allerdings gilt als Faustregel, dass eine natürliche Geburt im Krankenhaus mit 2.000 Euro bis 3.000 Euro veranschlagt ist. Bei einem Kaiserschnitt werden die Behandlungskosten noch einmal um etwa 1.000 Euro höher ausfallen. Generell ist bei dieser Kostenhöhe eine direkte Abrechnung bei der PKV gerechtfertigt.

Regional unterscheiden sich die Kosten der Rettungsfahrten, da diese nicht pauschal festgelegt werden. Im Verteilungsschlüssel gehen unter anderem die Fahrten pro Jahr und die Kosten für die RTW (Rettungstransportwagen) auf. So kostet eine Rettungsfahrt in Sachsen zwischen 460 Euro bis über 900 Euro, während die Obergrenze im Nachbar-Freistaat Thüringen eher bei rund 630 Euro liegt. Selbstzahler haben an dieser Stelle mit Kosten zwischen 400 Euro und 500 Euro als Faustregel zu rechnen.

Fazit: Eine Krankenhausnacht kann teuer werden

Wer als Selbstzahler ins Krankenhaus eingeliefert wird, muss tief in die Tasche greifen. Je nach Erkrankung und Behandlung macht sich eine Übernachtung auf Station mit mehreren hundert Euro bemerkbar. Wo eine intensivmedizinische Versorgung nötig ist, gehen die Kosten schnell in die Tausende. Nur ein Grund, sich nie ohne Krankenversicherung stationär behandeln zu lassen. Wie die GKV übernimmt auch eine private Krankenversicherung anfallende Kosten – für Freiberufler oder Studenten sogar nach dem Prinzip einer Direktabrechnung.
Niclas Heike

Niclas Heike interessiert sich seit Jahren für Themen rund um den Versicherungsschutz und recherchiert leidenschaftlich gern zu diesen Themen. Seine Themenbereiche sind vor allem Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeit. Korrekte Tarife und faire AGB sind ihm dabei besonders wichtig.

Jetzt unverbindliches PKV-Angebot einholen!